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Enthaarungscreme nicht großflächig auftragen
BfR empfiehlt, unbedingt auf Anwendungshinweise zu achten
Berlin (18. Juli 2011) - Die in Enthaarungscreme enthaltene Thioglykolsäure kann bei nicht sachgemäßer Anwendung leichte bis mittelschwere Hautreizungen hervorrufen. Wiederholte nicht sachgemäße Anwendung kann auch zu allergischen Reaktionen führen. „Deshalb sollten Beipackzettel von Enthaarungscremes entsprechende Hinweise enthalten und die Produkte nur nach diesen Hinweisen angewendet werden“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Insbesondere sollten sie nicht großflächig aufgetragen werden, und Schleimhautkontakt sollte vermieden werden.
Offenbar wenden Verbraucherinnen und Verbraucher Enthaarungscremes zunehmend großflächig an. Dem BfR sind Fälle bekannt, in denen Verbraucher dadurch Hautreizungen erlitten. Nicht geklärt ist, ob der extrem basische pH-Wert der Produkte Auslöser dafür ist oder die in Enthaarungscremes enthaltene Thioglykolsäure. Diese wirkt auf das Keratin im Haar ein und zerstört die Haarstruktur. Der gewünschte Effekt tritt ein: Das Haar lässt sich entfernen.
Über das BfR
Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), 18.07.2011 (tB). |


