Home Pflege GKV-Spitzenverband: Apotheker dürfen nicht doppelt profitieren
21 | 05 | 2013
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GKV-Spitzenverband

Apotheker dürfen nicht doppelt profitieren

 

Berlin (25. Juli 2012) - "Das Apothekerhonorar über die Arzneimittelpreisverordnung festzusetzen ist der richtige Weg. Wir sind allerdings sehr gespannt, wie die Politik die Erhöhung dieses Vergütungsaufschlags begründen wird. Bisher konnten die Apotheker zu Umsatz, Gewinn und Betriebskosten keine belastbaren Daten vorlegen. Was ein Apotheker verdient, bleibt bis heute im Dunkeln. Der Zuschlag bedeutet eine Belastung für die Krankenkassen von 150 Mio. Euro.

 

Offen ist auch, wie die Politik mit dem Apothekenabschlag umgehen will. Die Abschläge für 2009 und 2010 sind gerichtsanhängig. Wird der Abschlag für 2013 auf Basis der Schiedsentscheidung auf 1,75 Euro festgesetzt, drohen den Krankenkassen weitere Mehrausgaben von 180 Mio. Euro und die Apotheker würde doppelt profitieren - sowohl durch die höhere Honorierung als auch durch den verminderten Abschlag", so Ann Marini, stv. Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes.

 

 


Quelle: GKV-Spitzenverband, 25.07.2012 (tB).

 
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