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17. Bamberger Gespräche 2013
Harninkontinenz – Was ist an Diagnostik notwendig?
Leitlinien kontra Leistungserstattung
Bamberg (7. September 2013) – Laut Definition der Internationalen Kontinenzgesellschaft ist „Harninkontinenz“ jeder unfreiwillige Harnverlust. Die vorhandenen Daten zum Neuauftreten (Inzidenz) als auch Erhebungen zur Häufigkeit des Symptoms (Prävalenz) zeigen übereinstimmend einen Anstieg der Betroffenheitsraten mit zunehmenden Lebensalter. Zusammenfassend kann davon ausgegangen werden, dass in Deutschland 6% der Bevölkerung über alle Altersklassen von unfreiwilligem Harnverlust im sozialen Leben gestört und in der Lebensqualität beeinträchtigt sind.
Bei angenommenen 80 Millionen Einwohnern sind ca. 480.000 von unfreiwilligem Urinabgang betroffen, vornehmlich ältere Patienten. Selbst wenn man von einer hohen Dunkelziffer von 30 % derjenigen ausgeht, die sich aus Scham nicht outen, stehen doch gut 330.000 Patienten vor der Praxistür und begehren Diagnostik und Therapie gemäß der Leitlinien.
Leitlinien zur Diagnostik und Therapie der Harninkontinenz wurden veröffentlicht von der Fachgesellschaft der Allgemeinmediziner und der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie.
Anwendbar sind für Urologen und Gynäkologen die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie, die ein umfangreiches Assessment zur Verfügung stellen und für die verschiedenen Formen der Inkontinenz einen ausgefeilten Katalog an diagnostischen Untersuchungen, zum Teil mit umfangreichen technischem und zeitlichen Einsatz vorsehen.
Dem gegenüber steht das wirtschaftliche enge Korsett des Regelleistungsvolumens in dem eine ganze Reihe technisch anspruchsvoller und im EBM hoch bewerteter Untersuchungen schlicht versenkt wird. Der Behandler vor Ort der einen harten, wirtschaftlichen Kurs fahren muss, wird sich bei jedem Patienten in Hinblick auf des Budget fragen müssen, welche der Leitliniengerechten Untersuchungen er durchführen kann, und welche nicht.
Quelle: 17. Bamberger Gespräche 2013, 07.09.2013 (tB).