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186.000 MitzeichnerInnen unterstützen den Deutschen Hebammenverband bei der Rettung der Hebammenhilfe
Meckesheim (18. Juni 2010) – Die E-Petition des DHV hat die kühnsten Erwartungen übertroffen. Am Ende der Unterzeichnungsfrist haben mehr als 105 300 Menschen die Petition online unterzeichnet und ca. 80 970 auf Papier. Am 28. Juni wird sich deshalb der Petitionsausschuss in einer öffentlichen Anhörung mit den Forderungen des Deutschen Hebammenverbandes befassen. Dass der Petitionsausschuss trotz schwieriger Terminfindung noch vor der Sommerpause das Anliegen der Hebammen auf die Tagesordnung genommen hat, ist ein Indiz dafür, dass durch die Petition ein großer Handlungsdruck entstanden ist.
Martina Klenk, die Präsidentin des Verbandes, erwartet in ihren Gesprächen mit der Politik, dass endlich eine wohnortnahe Versorgung aller Frauen, Familien und Kindern mit Hebammenhilfe sicherstellt wird. „Dazu gehört als wichtigste Sofortmaßnahme eine spürbare Anhebung der Vergütung für Hebammenleistung. Politik und Krankenkassen müssen Arbeitsbedingungen für Hebammen schaffen, die der hohen Verantwortung des Hebammenberufes gerecht werden und von der Hebammen auch nach der Deckung ihrer Kosten noch leben können“, so die Präsidentin.
Der Hebammenverband fordert von der Politik auch eine Lösung zu finden, um die Haftpflichtprämien auszugleichen. Damit soll verhindert werden, dass Hebammen wegen der für viele unbezahlbaren Haftpflicht die geburtshilfliche Arbeit aufgeben. Zudem wird gefordert, dass der Bund endlich eine Datenerhebung zum Bedarf an Hebammenhilfe in Auftrag gibt, aus der dann die bereits bestehende Unterversorgung sichtbar wird.
Bis heute ist der Anspruch der Frauen auf Hebammenhilfe in der Reichsversicherungsordnung von 1911 festgelegt (§195), statt wie alle anderen Leistungen seit 40 Jahren im Sozialgesetzbuch (SGB). Somit sind Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit nicht im SGB benannt und finden deshalb keine Berücksichtigung bei Gesetzesänderungen wie dem Präventionsgesetz oder dem Patientenschutzgesetz. „Auch da brauchen wir eine dringende Novellierung“.
Weitere Hintergrundinformationen www.hebammenverband.de
Quelle: Deutscher Hebammenverband, 18. Juni 2010 (tB).