81 Mio. Euro zu Lasten der Pflegeversicherung

Qualitätsprüfungen: Tagessätze des MDK führen zu Kostenexplosion

 

Berlin (23. Februar 2009) – Gemäß der Neufassung des Pflegeversicherungsgesetzes haben sich alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen bis zum 31.12.2010 mindestens ein Mal (und ab 2011 ein Mal pro Jahr) einer Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu unterziehen. Wie der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) auf eine Nachfrage des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) zu den Kosten bei Qualitätsprüfungen (hier: im Wiederholungsfall) mitgeteilt hat, wurden für die MDK-Prüfer bundeseinheitliche, pauschale Kostenerstattungssätze vereinbart: 900 Euro/Tag für den Einsatz einer Pflegefachkraft und 1.200 Euro/Tag für den Einsatz eines ärztlichen Gutachters. Der bpa befürchtet eine Kostenexplosion, die auf folgender Hochrechnung beruht:  

 

  • Alle 22.500 Pflegeeinrichtungen in Deutschland (rund 11.500 ambulante sowie 11.000 stationäre Einrichtungen) werden künftig ein Mal pro Jahr geprüft.
  • Jede einzelne Qualitätsprüfung wird in der Regel durch zwei MDK-Mitarbeiter (Pflegefachkräfte) abgenommen und erstreckt sich über zwei Arbeitstage, wodurch sich eine Vergütung von insgesamt 3.600 Euro ergibt.

 

3.600 Euro multipliziert mit 22.500 Pflegeeinrichtungen: Daraus ergibt sich eine jährliche Gesamtsumme von 81 Millionen Euro allein bei regulären Qualitätsprüfungen, die unmittelbar zulasten der Pflegeversicherung – und deren Beitragszahler – geht. Hinzu kommen die Kosten für Qualitätsprüfungen im Wiederholungsfall, die von den Einrichtungen selber zu tragen sind.

 

Dazu der bpa-Präsident Bernd Meurer: „Um Missverständnissen vorzubeugen: Unsere Mitgliedseinrichtungen sehen die Qualitätssicherung als eine wichtige Aufgabe im Unternehmen an und stellen sich einer externen Überprüfung durch den MDK. Jedoch muss auch der MDK, ebenso wie die Einrichtungen, wirtschaftlich angemessen und transparent handeln. Dies gilt sowohl für die Durchführung der Qualitätsprüfungen als auch für die Berechnung der Kosten.“

 

Für eine derart großzügige Kostenberechnung seitens des MDK habe er somit kein Verständnis, so Meurer. Egal ob es sich um eine reguläre oder eine durch die Einrichtung selbst beantragte Qualitätsprüfung handelt: „Die Höhe der Kostensätze ist nicht nachvollziehbar und erscheint wenig gerechtfertigt, wenn man vergleicht, dass ein Sachverständiger, der ein Gutachten durchschnittlichen Schweregrades durchführt, nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen für seine Leistung 60 Euro/Stunde, sprich 480 Euro/Tag, erhält. Der MDK berechnet mindestens das Doppelte.“

 

Wenn der vom MDK zugrunde gelegte Tagessatz von 900 Euro tatsächlich wirtschaftlich und leistungsgerecht ist, folgert der bpa, müsste dieser auch eine Kalkulationsgröße für die ebenso gut ausgebildeten, verantwortlichen Pflegefachkräfte der Einrichtungen bilden. Für eine Pflegedienstleitung zum Beispiel müssten dann 18.000 Euro im Monat, seitens der Pflegekassen als Personalkostenkalkulation, akzeptiert werden.  

 


 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) vom 23.02.2009.

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