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89. Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) spricht sich für eine Neuverteilung der Aufgaben im Gesundheitsbereich aus
Patientensicherheit ist nur gemeinsam zu sichern
Berlin (5. Juli 2016) – Auf der 89. Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) wurde in der vergangenen Woche (29. und 30. Juni 2016) in Rostock-Warnemünde mehrheitlich der Antrag „Erweiterte Delegation ärztlicher Leistungen beschlossen“.
Demnach soll das Bundesministerium für Gesundheit prüfen, ob durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Gesundheitsfachberufe erweiterte Delegationsmöglichkeiten ärztlicher Leistungen eröffnet werden können. Darüber hinaus wird das Bundesministerium für Gesundheit gebeten, in die weiteren Überlegungen auch die Möglichkeit einer etwaigen Substitution einzubeziehen.
Hierzu erklärt Franz Wagner, Vize-Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR), heute in Berlin: „Es ist gut, dass sich die GMK in diesem Jahr mit der Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen Berufen im Gesundheitswesen beschäftigt hat. Wir brauchen angesichts steigender und sich verändernder Anforderungen eine neue sinnvolle Verteilung, die auf den Kompetenzen der Berufe im Gesundheitswesen aufbaut. Ein erster Schritt hierzu ist es, die Chance des Pflegeberufereformgesetzes und der darin enthaltenen Festlegung von vorbehaltenen Aufgaben konsequent zu nutzen.
Dabei greift die GMK auch richtigerweise neben der Delegation den Begriff der Substitution auf. Diese muss aus Sicht des Deutschen Pflegerats konsequent genutzt werden. Sie regelt die vollständige Übernahme von heilkundlichen Aufgaben durch Pflegefachpersonen. Die arztzentrierte Verteilung von Aufgaben gehört der Vergangenheit an. Damit ist die Zukunft nicht zu bewältigen. Wir benötigen daher ein kompetenzorientiertes System. Dabei muss sichergestellt sein, dass vom Patienten aus und nicht aus Sicht einer einzelnen Berufsgruppe gedacht wird. Denn die Patientensicherheit kann nur interdisziplinär gesichert werden.
In ihrem jetzigen Beschluss springen die Gesundheitsminister der Länder jedoch an einer Stelle zu kurz: Die seit langem vorgesehenen Modellvorhaben über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde nach § 63 Abs. 3c SGB V müssen endlich umgesetzt werden. Damit wäre zugleich eine wissenschaftliche Begleitung sichergestellt.“
Quelle: Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), 05.07.2016 (tB).