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Abrechnungsbetrug in der Pflege
Patientenschützer legen 8-Punkte-Plan vor
Dortmund (24. Mai 2016) – Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert Bund und Länder auf, den Abrechnungsbetrug in der Pflege nachhaltig zu bekämpfen. Dazu haben die Patientenschützer einen 8-Punkte-Plan mit konkreten Gesetzesänderungen erarbeitet. „Mit diesem Rüstzeug kann Gesundheitsminister Gröhe das geplante Pflegestärkungsgesetz III zu einem Betrugsbekämpfungsgesetz weiterentwickeln“, so Vorstand Eugen Brysch.
Die Patientenschützer fordern eine einheitliche und lebenslange Patientennummer für Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem müssten Pflegeleistungen künftig ausschließlich elektronisch abgerechnet werden. Mit dieser neuen Kombination ließen sich Auffälligkeiten schneller aufspüren. Außerdem vermissen die Patientenschützer wirksame Kontrollmechanismen der Krankenkassen bei der häuslichen Krankenpflege. Dazu seien die Kranken- und Pflegekassen zu verpflichten, um Betrug bei Leistungsanbietern wie ambulanten Pflegediensten, Ärzten, Apothekern und Therapeuten zu unterbinden. Verbindlich zu prüfen seien auch die Abrechnungen der Leistungen. Bestehe der Verdacht auf nicht fachgerechte Pflege, müssten die Pflegebedürftigen in die Prüfung einbezogen werden. Brysch: „Keine Abstriche darf es geben beim Datenschutz und dem Schutz der Un verletzlichkeit der Wohnung“.
Auch im Bereich der Pflege-Wohngemeinschaft komme Pflege-Betrug immer wieder vor. Deshalb fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz den Gesetzgeber auf, den Wildwuchs in den Ländern durch einen bundesweiten Standard zu entflechten. Zudem sollten die Länder Meldepflichten für Wohngemeinschaften einführen. Auch für die ambulanten Pflegedienste wollen die Patientenschützer in den Bundesländern eine Meldepflicht einführen und si e unter Heimaufsicht stellen.
Verdeckter Betrug lässt sich auch durch anonyme Hinweise aufdecken. Deshalb will die Deutsche Stiftung Patientenschutz die bei Kranken- und Pflegekassen bereits eingerichteten Stellen für Fehlverhalten im Gesundheitswesen stärken und ausbauen. Sie sollen Anlaufstellen auch fü r anonyme Hinweisgeber sein.
Um Betrugsfälle aufzuspüren, müsse auch das Gesundheitsstrafrecht geändert werden. Brysch: "Die geltende Kronzeugenregelung allein reicht nicht aus". Deshalb sprechen sich die Patientenschützer für eine Straffreiheit bei Selbstanzeige aus. Vorbild sei hier das Steuerstrafrecht. Die Täter gehen nur dann straffrei aus, wenn diese den gesamten Vermögensschaden ersetzen. Diese Regelung werde sowohl den Versicherungen als auch den Beitragszahlern gerecht. Der Vorschlag gehe damit über die Kronzeugenregelung hinaus.
Das deutsche Gesundheitssystem sei ein komplexes System. Deshalb fordern die Patientenschützer für sämtliche Bundesländer polizeiliche Spezialermittlungsteams und Schwerpunktstaatsanwaltschaften. So könnten Kompetenzen gebündelt und Erfahrungswissen aufgebaut werden. „Die Erkenntnisse über Schwarze Schafe der Branche müssen zusammengeführt werden, damit diese ihre krummen Geschäfte nicht unerkannt in andere Bundesländer verlegen können“, fordert Brysch.
Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.
Quelle: Deutsche Stiftung Patientenschutz , 24.05.2016 (tB).