„Absage an blinden Gehorsam und Mut zum Zweifel“

EKD-Ratsvorsitzender sprach am Reformationstag in Wiesbaden

 

Hannover (31. Oktober 2011) – Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Nikolaus Schneider, hat am heutigen Reformationstages in Wiesbaden betont, dass die „Bindung an Gottes Wort“ Menschen von „Selbstzwängen und von Sachzwängen“ befreie. Schneider hielt am Abend in der Lutherkirche in der hessischen Landeshauptstadt einen Vortrag unter dem Titel „Die Kraft des Zweifels“. Darin führte er aus, dass Menschen in einer solchen Bindung „ihr menschliches Maß“ annehmen könnten. Dazu gehöre „die Begrenztheit, die Zeitbedingtheit und die Vergänglichkeit alles Irdischen – im persönlichen Leben wie auch in allen Ordnungen und Strukturen, die Fehlbarkeit des menschlichen Denkens, Planens, Entscheidens und Handelns – auch bei den Mächtigen dieser Welt und auch bei kirchenleitenden Menschen und Gremien“, aber auch „die Fähigkeit des Menschen zum Fragen und Zweifeln, zur Umkehr, zu Veränderung und Neuanfang.“

 

Schneider erinnerte an Martin Luther: Dem Reformator sei es darum gegangen, „dass Christenmenschen vor Gott ihre Höllenangst verlieren und vor Gott und Menschen ihre Glaubensfreiheit entdecken. Und dass sie in dieser Freiheit ihre Verantwortung vor Gott und für die Welt und ihre Mitmenschen wahrnehmen“. Teil dieser evangelischen Freiheit und Verantwortung sei die „Absage an blinden Gehorsam und der Mut zu konkretem Zweifel“ in allen Lebensbereichen.

 

Die Theologie, so Schneider weiter, könne konkrete Fragen und konkrete Zweifel des menschlichen Verstandes nicht vorschnell als „Geheimnis des Glaubens abwürgen“. Zwar gelte, dass „Gott und der Glaube an Gott größer und mehr“ seien als menschlicher Verstand und menschliche Logik es fassen und begründen können, aber konkrete Zweifel an überlieferten Glaubenswahrheiten und das individuelle, ganz persönliche „Verstehen-Wollen“ von Gottes Wort und Gottes Offenbarungen dürften „um der Redlichkeit wissenschaftlicher Arbeit und auch um Gottes willen“ nicht verteufelt werden.“ Der Verzicht auf kritisches Denken und zweifelndes Fragen, so Schneider, führe letztendlich zu einem „toten Buchstabenglauben und zu einer naiven und lebensfremden Sektiererei.“ Aber „die Freiheit zum Zweifel“ tue „dem persönlichen Glauben, dem theologischen Lehren und Lernen und auch der Verkündigung und den Strukturen der Kirche gut“, so der Ratsvorsitzende. Sie halte den Glauben „lebendig“, öffne dem theologischen Lehren und Lernen „neue Horizonte“ und verhindere so, dass die Kirche das „verpflichtende Erbe Martin Luthers“ vergesse, das da laute: „ecclesia reformata semper reformanda est“.

 

Die in der Reformation wieder neu entdeckte evangelische Freiheit, so Schneider, sei in ihren Auswirkungen nicht auf die Kirchengeschichte beschränkt gewesen. Vielmehr sei der „der Gedanke der Freiheit eines jeden Christenmenschen mitentscheidend für den demokratischen Weg unserer Gesellschaft“ gewesen. Rückblickend sei zu erkennen, so der Präses, dass die Forderung der Aufklärung nach dem „Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit“ als eine „Entfaltung der reformatorischen Einsicht in die Unvertretbarkeit jeder Person“ verstanden werden könne, auch wenn dies in der Aufklärung zumeist ohne die Rückbindung an Gott propagiert wurde. Das reformatorische Freiheitsverständnis habe so weit über Kirche und Christentum hinaus in die Gesellschaft hineingewirkt. „Die im Glauben begründete unmittelbare Stellung einer Person vor Gott schließt nach reformatorischem Verständnis aus, dass politische Institutionen Zugriff auf den Glauben der Einzelnen haben.“

 

Mit diesem Grundsatz sei die Basis für die moderne Religions- und Gewissensfreiheit gelegt worden. Gerade aber im Hinblick auf die „tiefgreifende Veränderung unserer Gesellschaft in Richtung multikultureller und multireligiöser Verhältnisse und auf unsere aktuelle Debatte mit dem Islam“ sei es unverzichtbar, diesen Grundsatz für unsere heutigen Bedingungen konkret zu entfalten. Schneider: „Gesellschaftliche Strukturen, wirtschaftliches Handeln, Rechtsauffassungen, Wissenschaftskonzepte, Kultur, Kunst und Moralvorstellungen wurden und werden von dem Freiheitsverständnis der Reformation geprägt. Die Befreiung aus ,klerikaler Bevormundung‘ durch Luther und die Reformation ermutigte und ermutigt bis heute Christenmenschen, den Geist der Freiheit und die Kraft des Zweifels auch in nichtkirchlichen Lebensbereichen ,wehen‘ zu lassen. Das, so Schneider abschließend, bewahre eine Gesellschaft vor „Verkrustungen“ und tue ihr gut.

 

 

  • www.reformationstag.de
    Am 31. Oktober 1517 schlug Martin Luther – so sagt es die Überlieferung – 95 Thesen an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg an und rief zur Diskussion darüber auf

 


Quelle: Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), 31.10.2011 (tB).

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