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Änderung der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege beschlossen
Neu: Subkutane Infusionen Bestandteil der häuslichen Krankenpflege
Berlin (16. August 2013) – Subkutane Infusionen sind neu als verordnungsfähige Leistungen in die Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege aufgenommen und können damit künftig vom Arzt verordnet und von den Pflegefachkräften durchgeführt werden. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach vorgenommener Korrektur beschlossen und das Gesundheitsministerium aktuell bestätigt.
Der bpa begrüßt die Änderung. „Diese Überarbeitung der Richtlinie war schon lange geboten. Endlich können unnötige Krankenhauseinweisungen, gerade in Hitzeperioden wie in den vergangenen Wochen, verhindert werden“, so bpa-Geschäftsführer Bernd Tews. „Durch die Einführung der neuen Richtlinienposition 16a können insbesondere geriatrische Patienten, die oftmals nicht ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen, jetzt im Bedarfsfall von den Pflegefachkräften zu Hause mit subkutanen Infusionen versorgt werden. So kann eine Dehydration abgewendet werden“, so Tews weiter.
Den ersten Beschluss zur Richtlinienänderung hatte der G-BA bereits im Mai vergangenen Jahres vorgelegt. Hierzu wurde ein Stellungnahmeverfahren durchgeführt und die Änderung dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt. Es hatte dem Gemeinsamen Bundesausschuss im April 2013 auferlegt, die Kosten für den in der Richtlinie geforderten Verlaufsbogen für die subkutanen Infusionen zu überprüfen und zu beziffern. Der bpa hatte sich bereits im Rahmen des durchgeführten Stellungnahmeverfahrens für die Streichung des gesonderten Verlaufsbogens eingesetzt. Die durchgeführten medizinisch-pflegerischen Maßnahmen werden in der Pflegedokumentation bereits festgehalten und ausreichend dokumentiert, weshalb ein zusätzliches Verlaufsprotokoll eine Doppeldokumentation darstellt. Der bpa befürwortet daher die Streichung; er hätte allerdings zusätzlich die Reduzierung der umfangreichen, teils fachlich umstrittenen Kontraindikationen begrüßt. Dafür war der Verband in der Vergangenheit eingetreten.
Die Änderung der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und ca. 18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 19,4 Milliarden Euro.
Quelle: Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), 16.08.2013 (tB).