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Änderung im Hebammengesetz
Außerklinische Praxisstunden bald vorgeschrieben
Karlsruhe (25. März 2013) – Am Freitag, den 22. März, hat ein Gesetz den Deutschen Bundesrat passiert, das dem Namen nach wenig mit den Hebammen zu tun haben scheint: das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters. Doch in dem insgesamt 16-seitigen Gesetzestext wurden auch ein paar Vorschriften geändert. Unter anderem eine, die konkrete Auswirkungen auf die Hebammenausbildung haben wird: Die Hebammenschülerinnen sollen bis zu 480 Stunden praktisch und außerklinisch ausgebildet werden. Die Änderung des Hebammengesetzes tritt mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
„Das ist ein erster wichtiger Schritt bei der Reform der Hebammenausbildung“, sagt Claudia Dachs, DHV-Beirätin für den Bildungsbereich. „In den Kliniken erleben die Hebammenschülerinnen immer weniger normale Geburten. Außerdem hat sich die Zeit, die die Wöchnerinnen im Krankenhaus verbringen, deutlich verkürzt. Deshalb begrüßen wir es, dass die ambulante praktische Ausbildung mit der Gesetzesänderung gestärkt wurde. Es sind aber auch noch einige Fragen offen geblieben.“
Noch unklar ist die Finanzierung der ausgebildeten Praxisanleiterinnen. Die genaue Ausgestaltung des Gesetzes obliegt den Ländern.