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Ärztliches Monopol als Garant der Versorgungssicherheit überholt
Berlin (27. Februar 2012) – Mit einer Resolution zur Delegation haben eine Reihe ärztlicher Verbände ihren Anspruch auf das Monopol in der Heilkunde bekräftigt. „Es ist bedauerlich, dass angesichts der großen Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung, auf die die Medizin vielfach keine ausreichende Antwort hat, eine Haltung aus dem letzten Jahrhundert dominiert“, sagt Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegrates (DPR).
„Trotz wachsender Ärztezahlen und einer hohen Arztdichte ist Deutschland bei den Gesundheitskennzahlen nicht Weltmeister“, so Westerfellhaus weiter. Spitzenreiter in der Gesundheitsversorgung seien Länder, in denen es eine sinnvolle Aufgabenteilung zwischen den Gesundheitsprofessionen gibt, die auf Partnerschaftlichkeit und nicht auf Hierarchie beruhen. Beispiele dafür seien u.a. die skandinavischen Länder.
Vordergründig geht es um die Sicherheit der Patienten, den vielzitierten Facharztstandard. Es entsteht aber zunehmend der Eindruck, dass lediglich ein Monopol und Privilegien verteidigt werden sollen, die sich längst überholt haben. Internationale Studien belegen, dass in entsprechenden Rahmenbedingungen z.B. Pflegefachpersonen einen identischen oder sogar höheren Versorgungsstandard erreichen als Ärzte. Es kann doch nicht angehen, dass die pflegerische Expertin für die Wundversorgung den völlig überlasteten und zur Spezifik der konkreten Situation des Patienten überforderten niedergelassenen Arzt für ein Detail der Versorgung ein Rezept ausstellen lassen muss. In Krankenhäusern ist die Aufgaben- und Verantwortungsübertragung an pflegerische Wundexperten längst Praxis. Und das ist nur ein Beispiel von vielen.
Wenn es nicht möglich ist, einen Dialog über eine sinnvolle Aufgabenverteilung herzustellen, sind Gesetzgeber und Kassen gefordert im Sinne der Patienten zu handeln.
Quelle: Deutscher Pflegerat (DPR), 27.02.2012 (tB).