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Aktionsbündnis Patientensicherheit

Falsche Einnahme des Rheumamittels Methotrexat führt zu schweren Nebenwirkungen

 

Bonn (16. April 2013) – In Deutschland leiden mehr als 440.000 Menschen an entzündlichem Gelenkrheuma, der sogenannten rheumatoiden Arthritis (RA). Das bei RA verordnete Medikament Methotrexat dürfen Patienten jedoch nur einmal pro Woche einnehmen. Das betont das Aktionsbündnis für Patientensicherheit (APS) im Vorfeld seiner Jahrestagung, die am 18. und 19. April 2013 in Berlin stattfindet. Nehmen Patienten das Arzneimittel versehentlich häufiger, kann es zu schweren Nebenwirkungen wie Atembeschwerden, Übelkeit und Erbrechen oder sogar Knochenmarksschädigungen kommen. Aus diesem Grund hat das APS jetzt eine Handlungsempfehlung für die Einnahme des entzündungshemmenden Medikaments herausgegeben.

 

Methotrexat ist ein Wirkstoff, der die Zellteilung hemmt und in der Krebstherapie häufig in hoher Dosis eingesetzt wird. Wegen seines entzündungshemmenden Mechanismus eignet sich das Medikament in niedriger Dosierung auch für die Behandlung der rheumatoiden Arthritis. Professor Dr. rer. nat. Ulrich Jaehde, Mitglied im Vorstand des APS und Leiter des Bereichs Klinische Pharmazie am Pharmazeutischen Institut der Universität Bonn, erklärt: „Methotrexat ist das Medikament, das am häufigsten zur Behandlung rheumatischer Entzündungen eingesetzt wird. Der Wirkstoff wird einmal pro Woche als Tablette eingenommen. Für manche Patienten ist dieses Einnahmeintervall ungewöhnlich.“ Was daraus folge, sei eine versehentliche tägliche Einnahme, so der Experte aus Bonn. „Wenn der Methotrexat-Patient Atembeschwerden bekommt, über grippeähnliche Symptome mit Kopfschmerzen und Fieber, Übelkeit, Erbrechen oder schmerzhafte Entzündungen in der Mundhöhle klagt, kann das auf eine Überdosierung hinweisen“, warnt Professor Jaehde und ergänzt: „In diesem Fall sollte sofort der Arzt aufgesucht werden.“

 

Um das Risiko von Anwendungsfehlern zu senken, hat die Arbeitsgruppe Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) im APS unter Leitung von Dr. Oliver Schwalbe, Apothekerkammer Westfalen-Lippe, eine Handlungsempfehlung erstellt. „Sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich ist bei der Verabreichung von Methotrexat höchste Sorgfalt geboten. Wir empfehlen den Krankenhäusern, die Methotrexat-Tabletten nicht auf den Stationen zu lagern, sondern nur auf Einzelanforderung auf die Station zu bringen“, rät Dr. Schwalbe. Zudem sollten Ärzte und Apotheker Betroffene wiederholt beispielsweise bei der Aufnahme und Entlassung aus dem Krankenhaus an die Einnahmeintervalle erinnern. Auch müsse man ihnen vermitteln, dass sie die Methotrexat-Tabletten niemals teilen dürften. Die so entstehenden Stäube im Haushalt könnten auch für die Mitbewohner gefährlich werden.

 

Die Handlungsempfehlung des APS kann von jedem kostenlos ab Donnerstag, 18.04.2013 von der Website des Aktionsbündnis Patientensicherheit heruntergeladen werden. Bei seiner Jahrestagung wird das APS dieses Thema vertiefend diskutieren und so die Aufmerksamkeit für die Problematik schärfen.

 

Aktuelle Themen der Gesundheitsversorgung in Deutschland und speziell das Verhältnis von Patientensicherheit und Ökonomie werden auf der 8. Jahrestagung des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) in Berlin am 18./19. April 2013 diskutiert. Denn immer häufiger werden die Auswirkungen der Ökonomisierung des Gesundheitswesens sichtbar. Mit zunehmender Dominanz kommerzieller Aspekte in der Gesundheitsversorgung steht eine gute und auch sichere Krankenversorgung in Frage. Diese Entwicklung muss insbesondere wegen möglicher Auswirkungen auf die Patientensicherheit kritisch gesehen und diskutiert werden, fordert das APS.

 

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) ist ein Netzwerk, das sich für eine sichere Gesundheitsversorgung in Deutschland aktiv einsetzt. Beteiligte aus allen Gesundheitsberufen und -institutionen, Patientenorganisationen und Interessierte haben sich zusammengeschlossen, um in gemeinsamer Verantwortung konkrete Lösungsvorschläge zur Steigerung der Patientensicherheit im medizinisch-pflegerischen Versorgungsalltag zu entwickeln, die als Handlungsempfehlungen allen Akteuren im Gesundheitswesen zur Verfügung stehen.

 

 

 


 

Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit, 16.04.2013 (tB).

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