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Aktueller Missbrauchsverdacht
DBfK pro Ethikkodex und Pflegekammer
Potsdam (11. Februar 2013) – Erneut wurde ein Missbrauchsverdacht gegen einen Gesundheits- und Krankenpfleger in einem Berliner Krankenhaus bekannt. Anders als im Verdachtsfall der Charité von November 2012 soll die Aufklärung in diesem Fall durch die maßvolle Reaktion der Berufskolleginnen und -kollegen in Gang gekommen sein. Anja Kistler, Geschäftsführerin, erklärt: „Dieses Eingreifen entspricht dem ICN-Ethikkodex für Pflegende. Er verpflichtet sie zum Handeln, wenn der Schutz oder das Wohl einer anderen Person gefährdet ist. Solch ethisches Handeln halte ich für vorbildlich.“
Anja Kistler betont darüber hinaus: „Neben der Haltung Einzelner müssen Berufsangehörige über Strukturen verfügen, die eine Reaktion auf Straftaten ermöglichen, gegebenenfalls mit Entzug der Erlaubnis zur Berufsausübung. Dabei geht es um eine seriöse Prüfung von Vorfällen, nicht um öffentliches an den Pranger stellen.“ Eine berufsständische Stelle, die über Verurteilungen von Pflegefachpersonen informiert wird, wäre Teil der Pflegekammer. Der DBfK Nordost e.V. setzt sich mit Nachdruck für eine Berliner Pflegekammer ein und steht vor einem diesbezüglichen Gespräch mit Gesundheitssenator Mario Czaja.
Die Bevölkerung muss sich darauf verlassen können, dass ihr Vertrauen in Pflegefachpersonen auf dem Einhalten ethischer Standards und auf entsprechenden Strukturen des Berufsstandes basiert. Dazu gehört auch ein Meldesystem in den Einrichtungen. Ohne Vorverurteilung muss die strafrechtliche Prüfung folgen. Es ist von hoher Bedeutung, dass ein Straftäter nicht einfach die Stelle wechseln und unbelastet neu beginnen kann. Arbeitgeber sollten generell ein qualifiziertes Führungszeugnis verlangen, um hier vorzubeugen.
Quelle: DBfK Nordost e.V., Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, 11.02.2013 (hB).