GESUNDHEITSPOLITIK
AWARDS
BGW vergibt Nachwuchspreis für Projekt “Kommunikation statt Kontrolle”
Novartis schreibt 12. Oppenheim-Förderpreis für Multiple Sklerose aus
Jetzt bewerben! Förderprogramm 2021 der pbm Academy Stiftung: Best-Practices im…
Palliativmediziner Thöns erhält Deutschen Schmerzpreis
Jetzt bewerben: RheumaPreis 2021 – positive Vorbilder gesucht!
VERANSTALTUNGEN
6. Mai 2021, 13.30-17.45 UHR, ONLINE: AVENUE-PAL-Symposium: Kooperation vieler zugunsten…
18. März 2021, 16.30 Uhr: „Wissen was bei Diabetes zählt:…
16.-19.06.2021: KIT 2021 – 15. Kongress für Infektionskrankheiten und Tropenmedizin
Pflegeforum zur COVID-19-Impfung: Impulsvortrag, Diskussionsrunde, Beratungshotline – immer donnerstags ab…
Der Deutsche Schmerz- und Palliativtag 2021 findet online statt: 9.…
DOC-CHECK LOGIN
Altersgrenze für Gesundheitsfachberufe aufgehoben
Berlin (20. Juni 2008) – Anlässlich der Verabschiedung eines Gesetzes zur Änderung der Altersgrenze bei Gesundheits-fachberufen erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Margrit Spielmann:
Bisher wird in sechs bundesgesetzlich geregelten Ausbildungen aus dem Bereich der nichtärztlichen Gesundheitsberufe die Zulassung zur Ausbildung von einem Mindestalter abhängig gemacht: im Hebammengesetz, im Logopädengesetz, im Masseur- und Physiotherapeutengesetz, im Rettungs-assistenten-gesetz und im pharmazeutisch-technischen Assistentengesetz.
Bewerberinnen und Bewerber, die die schulischen Voraussetzungen erfüllen, aber das entsprechende Alter noch nicht erreicht haben, verlieren Zeit und müssen diese Lücke mit anderen Maßnahmen überbrücken. Das ist nicht zeitgemäß und entspricht bildungspolitisch nicht unseren Grundsätzen.
Als einzige Ausnahme bleibt die im Rettungsassistentengesetz enthaltene Altersgrenze von 18 Jahren unberührt, da die Auszubildenden regelmäßig als Fahrer des Rettungswagens eingesetzt werden. Dafür müssen sie über eine Fahrerlaubnis verfügen.
Für den Wegfall der Altersgrenze sprachen sich die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung aus und machten deutlich, dass die persönliche Eignung nicht zwingend mit dem Lebensalter der Bewerber zusammenhängt. Durch das Gesetz sollen die Ausbildungseinrichtungen aufgrund ihrer fachlichen Kompetenzen, Alter und Reife der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigen können. Damit wird den Schulen mehr Verantwortung für die Auswahl geeigneter Bewerber übertragen.
Quelle: SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann MdB, 20.06.08 (tB).