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„Altersvorsorge lohnt sich“
Kabinett beschließt Entlastung von Betriebsrenten
Berlin (18. November 2019) — Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die bei einer Krankenkasse pflichtversichert sind, werden ab dem kommenden Jahr um 1,2 Milliarden Euro jedes Jahr entlastet. Das Bundeskabinett beschloss am Montag den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat den Gesetzentwurf nur eine Woche nach dem entsprechenden Beschluss des Koalitionsausschusses zur Entscheidung vorgelegt. Damit können Bundestag und Bundesrat nun zügig mit den Beratungen beginnen.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken. Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht bestraft werden. Deshalb senken wir die Kassenbeiträge auf Betriebsrenten spürbar. Etwa ein Drittel der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt weiterhin gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag. Und auch diejenigen mit höheren Betriebsrenten werden spürbar entlastet. Rund vier Millionen Betriebsrentner werden von der Entlastung profitieren. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Altersvorsorge lohnt sich!“
Die wesentlichen Regelungen des Gesetzentwurfs:
- Ab 1. Januar 2020 soll ein Freibetrag von 159,25 Euro gelten. Das heißt: Erst höhere Betriebsrenten werden mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt. Rund 60 Prozent der Betriebsrentner bekommen weniger als 318 Euro im Monat, sie werden – verglichen mit heute – höchstens den halben Krankenkassenbeitrag bezahlen. Auch die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet. Bislang gibt es eine Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Betriebsrenten bis zu dieser Summe bleiben beitragsfrei. Wer mehr Betriebsrente bekommt, muss auf die komplette Summe den jeweiligen Krankenkassenbeitrag zahlen.
- Von dem Freibetrag werden auch Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner profitieren, deren Rentenbezug vor 2020 begonnen hat oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt.
- Der Freibetrag ist an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgröße gekoppelt und verändert sich jährlich in etwa wie die durchschnittliche Lohnentwicklung.
- Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt weiterhin die Freigrenze.
- Die Mindereinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung werden 2020 in vollem Umfang aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Um die Mindereinnahmen von 1,2 Mrd. Euro auch in den Folgejahren stufenweise zu kompensieren, werden in den Jahren 2021 bis 2023 abnehmende Beträge aus der Liquiditätsreserve entnommen. Im Jahr 2021 werden 900 Millionen Euro, in 2022 600 Millionen Euro und in 2023 300 Millionen Euro entnommen. Insgesamt wird damit im Zeitraum 2020 bis 2023 aus der Liquiditätsreserve ein Entlastungsvolumen von drei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Erst ab dem Jahr 2024 müssen die Krankenkassen die Beitragsausfälle in voller Höhe tragen.
Downloads
- Entwurf des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes (Kabinett: 18.11.2019), PDF-Datei: 73 KB
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 18.11.2019 (tB).