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Ambulante Kodierrichtlinien
Berlin (1. Juni 2010) – In der Sitzung der Partner der Bundesmantelverträge am 24. März 2010 wurden zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband die ambulanten Kodierrichtlinien beschlossen. Damit wird die gesetzliche Vorgabe nach § 295 Abs. 3 SGB V umgesetzt.
Die verbindliche und flächendeckende Inkraftsetzung wird vereinbarungsgemäß zum 1. Januar 2011 erfolgen.
Als begleitende Maßnahme wurde sich auf einen Praxistest geeinigt, der im dritten Quartal 2010 im Bereich der KV Bayerns erfolgen soll. Neben der notwendigen Anpassung an die Version 2011 der ICD-10-GM wird weiterhin für die Version 2011 der ambulanten Kodierrichtlinien geprüft, ob noch weitere Rückläufe aus dem sog. Kommentierungsverfahren zu berücksichtigen sind, in dem Berufsverbänden, Fachgesellschaften und Krankenkassen die Möglichkeit zur Kommentierung der Erstversion gegeben wurde.
Vereinbarung der Partner der Bundesmantelverträge zur Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien nach §295 Abs.3 SGB V (Stand:24.03.2010) – https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/2010-04-14_GKV__Vereinbarung_zur_Einf%C3%BChrung_der_AKR_13573.pdf
Quelle: GKV-Spitzenverband, 01.06.2010 (tB).