AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG)

Neues Vergütungssystem bis zum 1. Januar 2013 nicht umsetzbar

 

Berlin (5. November 2012) – „Das vom Bundesgesetzgeber geforderte neue Vergütungssystem in der ambulanten Pflege ist bis zum 1. Januar 2013 nicht umsetzbar“, betont Thomas Meißner, Vorstandsmitglied des Berliner AnbieterVerbands qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e. V. (AVG). Meißner fordert praktikable Lösungen und mehr Zeit. Andernfalls „wird die Umsetzung angesichts der vielen noch zu lösenden Baustellen gravierende Folgen für die ambulante Pflege haben“. Der Gesetzgeber will, dass alternativ zur bisherigen Abrechnung nach Leistungskomplexen, künftig mit den Kostenträgern eine Zeitvergütung für die Patienten vereinbart wird.

 

„In allen Bundesländern werden Lösungsansätze gesucht. Bislang ohne Erfolg. Tendenziell zeigt sich, dass eher die Kostenträgerseite dieses neue System nutzt, um Kalkulationen und Preise im Bereich der Pflegeversicherung nach unten zu korrigieren“, mahnt Meißner. „Mit den Zeitvergütungen“, so der Pflegeexperte weiter, „verlassen wir die bisher gültige Mischkalkulation. Zu befürchten ist, dass wir je nach eingesetztem Personal und nachgefragter Leistung mindestens ein halbes Dutzend weitere Vergütungssätze bekommen“.

 

Nicht geklärt sei auch, was geschieht, wenn der Pflegebedürftige im Zeitvergütungssystem während der Leistungserbringung zusätzliche Wünsche äußere, die eine andere Qualifikation des eingesetzten Personals erfordere. Auch eine zeitlich nicht geplante Leistungsausweitung sei schwierig, betont Meißner. „Nachfolgende Kunden, die ihre Medikamente zu bestimmten Zeiten benötigen, müssen sich auf die vereinbarten Zeiten verlassen können.“

 

Praktikabel gelöst werden müsse der bürokratische Aufwand der ambulanten Pflegedienste, die künftig verpflichtet seien, bei jeder wesentlichen Veränderung darzustellen, wie sich die bisherige vom Zeitaufwand unabhängige Vergütung nach Leistungskomplexen im Vergleich zu einer rein zeitbezogenen Vergütung verändere.

 

„Die Umstellung auf das alternative Zeitvergütungssystem erfordert eine umfangreiche Neuorganisation der Dokumentation und der Abrechnungen, einhergehend mit Softwareanpassungen und Kosten“, sieht Meißner weitere Umsetzungsprobleme für die ambulanten Pflegedienste. Auch die Fragen, wie oft ein Patient zwischen den einzelnen Leistungssystemen springen dürfe und wie aufwändig und detailliert in den Pflegeverträgen die Beratung über das System und die getroffenen Absprachen niedergeschrieben werden müssen, seien offen. Im Resümee ist festzustellen, dass das neue Vergütungssystem offensichtlich vom Grünen Tisch aus ins Gesetz kam und in zwei Monaten nicht umgesetzt werden kann, macht Meißner deutlich.

 

 

Hintergrund

 

Ab dem 1. Januar 2013 müssen die Vergütungen für die häusliche Pflege nach Zeitaufwand und unabhängig vom Zeitaufwand nach dem Leistungsinhalt des jeweiligen Pflegeeinsatzes, nach Komplexleistungen oder in Ausnahmefällen auch nach Einzelleistungen je nach Art und Umfang der Pflegeleistung bemessen werden. Sonstige Leistungen wie hauswirtschaftliche Versorgung, Behördengänge oder Fahrkosten können auch mit Pauschalen vergütet werden. Geregelt wurde dies im Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG).

 

 


 

Quelle: AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG), 05.11.2012 (tB).

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