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AOK begrüßt geplante Regelung gegen Umbuchung und Doppelabrechnung von Pflegepersonalkosten im Krankenhaus
Berlin (3. Mai 2021) — Die AOK begrüßt einen Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), mit dem strategische „Umbuchungen“ und die Doppelabrechnung von Pflegepersonalkosten im Krankenhaus verhindert werden sollen. Die Änderungen sollen die Ende 2020 geschlossene Vereinbarung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Zuordnung der Kosten für die Ermittlung des Pflegebudgets gesetzlich absichern und mehr Transparenz über den Verbleib der Mittel schaffen. Seit der Einführung der Pflegebudgets hatten insbesondere private Kliniken die Personalkosten von Hilfskräften ohne Pflegeausbildung in die Personalkosten für die Pflege umgebucht. Experten schätzen das Volumen dieser Kostenverlagerungen auf mindestens 800 Millionen Euro. „Der aktuelle Änderungsantrag trägt dazu bei, die Pflege am Bett zu stärken, die Qualität der Versorgung zu sichern sowie die Arbeitsbedingungen und die Berufszufriedenheit der Pflegekräfte zu verbessern. Wenn die Regelungen in Kraft treten, ist klar, dass die Vereinbarungen von DKG und GKV künftig für alle Kliniken gelten“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.
Litsch kritisiert Kampagne der Privatkliniken
Litsch kritisiert vor diesem Hintergrund eine aktuelle Kampagne des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK), die den Eindruck erzeugen soll, dass durch die Änderungen die Beschäftigung von Personal und Hilfskräften ohne berufliche Pflegeausbildung im Krankenhaus akut gefährdet würde. „Das ist irreführend“, so Litsch. Denn der Gesetzgeber hat bereits im Krankenhaus-Entgeltgesetz geregelt, dass die Kosten für solche Hilfskräfte, die zu einer Entlastung von Pflegepersonal in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen führen, im Pflegebudget eines Krankenhauses in einer Höhe von bis zu vier Prozent berücksichtigt werden können. „Aus diesem Budget können die Hilfskräfte für die Pflege finanziert werden – und sie sollten auch genau aus diesem Budget bezahlt werden“, betont Litsch.
Die Statistik zeigt aber, dass gerade private Krankenhausträger Berufsgruppen wie den Funktionsdienst in die Pflege „umgebucht“ haben. So zeigen sich in den Daten deutliche Kostenverschiebungen von 2018 auf 2019: Während bei den privaten Krankenhäusern die gebuchten Kosten für den Funktionsdienst deutlich rückläufig waren, wurden für den Pflegedienst deutlich höhere Kosten verbucht (siehe Abbildung unten). „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Funktionsdienst pflegen aber keine Patientinnen und Patienten. Wir sehen daher einen Anstieg der Pflegepersonalkosten ohne einen realen Zuwachs an Pflegekräften und Pflegeleistungen am Patienten“, so Litsch.
Strategische Umbuchungen führen zu Doppelfinanzierung
Krankenhausträger, die massiv Personal in die Pflege umbuchen, haben einen finanziellen Vorteil und erhöhen ihre Rendite – vor allem zu Lasten der anderen Träger, aber auch des Personals. Denn die Kostendaten 2019 bilden die Basis für das Pflegebudget 2020. Als Folge dieser Verlagerung kommt es zu einer Doppelfinanzierung, weil die Krankenhäuser krankenhausinternes Personal ohne pflegerische Qualifikation, das bereits mit den Fallpauschalen vergütet wird, nunmehr im Pflegedienst auf bettenführenden Stationen verbuchen und über das Pflegebudget refinanzieren können. „Wir stellen dieses Verhalten bisher vor allem bei den privaten Kliniken fest. Öffentliche und konfessionelle Träger müssten nachziehen, um nicht ins Hintertreffen zu kommen“, meint Litsch. „Daher ist es gut, dass der Gesetzgeber an dieser Stelle nachbessern will.“
Quelle: AOK-Bundesverband, 03.05.21 (tB).
Schlagwörter: AOK, Gesundheitspolitik