Aqua-Institut

Gutachten „Ambulante Notfallversorgung“

Göttingen (6. September 2016) – In den vergangenen Jahren war die ambulante Notfallversorgung Gegenstand gesundheitspolitischer Diskussionen. In der Konsequenz wurden bereits erste gesetzliche Reformen zur Lösung der bestehenden Probleme verabschiedet. Ob die geplanten und zum Teil bereits umgesetzten Maßnahmen ausreichend für eine Neuordnung der ambulanten Notfallversorgung sind, ist fraglich. Aus diesem Grund wurde das AQUA-Institut vom Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. In diesem Zusammenhang wurden sowohl Evidenzrecherchen (bspw. nach HTAs und Leitlinien) als auch eine systematische Literaturrecherche sowie ergänzende Handrecherchen durchgeführt. Zusätzlich wurden 26 Experten aus dem Bereich der Notfallversorgung (z.B. niedergelassene Ärzte, Klinikärzte, Vertreter des Rettungsdienstes, Fachgesellschaften, KVen, Patientenvertretung) interviewt. Die Ergebnisse wurden anschließend im Rahmen eines Expertenworkshops diskutiert und aufbereitet.

Das Gutachten beinhaltet einen Überblick über die aktuellen Rechtsgrundlagen, die Akteure und die Problembereiche in der ambulanten Notfallversorgung.

Auf dieser Basis wurden Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Versorgungssituation formuliert:

  • Bundesweite und flächendeckende Einrichtung von Portalpraxen (bestehend aus einer „zentralen Anlaufstelle“ für alle Patienten und ggf. einer Notdienstpraxis zur Behandlung)
  • Verlässliche Öffnungszeiten und klar definierte Zuständigkeiten in den Portalpraxen, um die notwendige ärztliche Versorgung von Patienten zu jeder Zeit sicherzustellen
  • Die Etablierung einer verpflichtenden standardisierten Ersteinschätzung des Behandlungsbedarfs von Patienten in der zentralen Anlaufstelle der Portalpraxis
  • Verpflichtende Kooperationsvereinbarungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäuser bezüglich personeller und räumlicher Zusammenarbeit sowie gemeinsame Nutzung der Infrastruktur (z.B. medizinische Geräte).
  • Etablierung gemeinsamer Leitstellen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Rettungsdienst
  • Förderung von innovativen Projekten im vertragsärztlichen Bereich, um Patienten mit besonderem Behandlungsbedarf (z.B. chronisch kranke Patienten) bspw. im Rahmen von Case-Management-Programmen mit dem Ziel Notfälle zu vermeiden noch engmaschiger zu betreuen
  • Verbindliche Qualifikationsanforderung des an der Notfallversorgung beteiligten Personals definieren. Dies betrifft sowohl Ärzte als auch medizinische Fachangestellte und Pflegekräfte sowie Leitstellenmitarbeiter.
  • Die Stärkung von Patientenkompetenzen: Informationskampagnen über verfügbare Ansprechpartner und Anlaufstellen im Notfall


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Quelle: AQUA – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH, 06.09.2016 (tB).

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