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Arbeitskreis Ausbildungsstätten für Altenpflege in der BRD
Pflegeberufegesetz lässt den Altenpflegeschulen keine Chance
Berlin (31. Mai 2017) – Das von der Bundesregierung geplante Pflegeberufegesetz sieht vor, dass die generalistische Ausbildung künftig die Regel sein wird. Auszubildende können sich aber auch für eine Vertiefung in der Altenpflege oder in der Kinderkrankenpflege entscheiden. Schulen, die dieses Profil anbieten, müssen vertraglich eine Kooperation mit einer generalistischen Pflegeschule schließen, um den Auszubildenden zum Ende des zweiten Jahres den Wechsel in die Generalistik zu garantieren.
Für Birgit Hoppe, Vorsitzende des Arbeitskreises der Ausbildungsstätten für Altenpflege in Deutschland, entstehen durch das Gesetz einseitige Abhängigkeiten von generalistischen Pflegeschulen, die sich in der Regel an Krankenhäusern befinden: "Die Krankenhäuser stellen ohnehin das Nadelöhr für die vorgeschriebenen Praxiseinsätze dar. Sie werden mit ihren Pflegeschulen bestimmen können, mit wem sie zusammenarbeiten." Mit diesem Weg werde das langsame Sterben der Altenpflegeschulen eingeleitet. Der Kompromiss, der einen Erhalt der spezifischen Altenpflegeausbildung vorsehe, werde mit dem jetzt geplanten Gesetz nicht umgesetzt. "Mit den Altenpflegeschulen schwindet auch die Hoffnung auf ausreichend und gut qualifiziertes Personal für die Altenhilfe", so Hoppe.
Die Schulen sollen künftig aus einem Fonds auf der Basis von Budgets finanziert werden. Lehrende sollen in der Hauptsache Pflegepädagogen sein. Eine Ansiedelung der Schulen im Schulrecht der Länder ist nicht garantiert. Altenpflegeschulen sind gegenwärtig mehrheitlich als Berufsfachschulen organisiert und arbeiten entsprechend den Aufgaben in der Altenpflege mit Lehrenden verschiedener Professionen.
"Die geforderten Pflegepädagogen gibt es in der benötigten Zahl nicht", so Hoppe. "Das bedeutet, dass Altenpflegeschulen die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen können und qualifiziertes Personal entlassen müssen." Dass das Gesetz nicht vorsehe, dass alle Schulen wie üblich in der beruflichen Bildung schulrechtlich geregelt und finanziert sind, zeige leider erneut, dass tradierte Frauenberufe schlechter gestellt sind.
Der AAA ist der trägerübergreifende Zusammenschluss von Ausbildungsstätten für Altenpflege in Deutschland.
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Quelle: AAA (Arbeitskreis Ausbildungsstätten für Altenpflege in der BRD), 31.05.2017 (tB).