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GKV
Arzneimittel-Festbeträge für 13 Gruppen werden zum 1. Juli 2012 angepasst
Berlin (14. Mai 2012) – Der GKV-Spitzenverband hat am 9. Mai 2012 die Festbeträge in 13 Gruppen aufgrund von Marktdynamik abgesenkt. Bei diesen Festbetragsgruppen handelt es sich um zehn Gruppen der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen) und drei Gruppen der Stufe 3 (Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung). Auch nach diesen aktuellen Beschlüssen wird in allen 13 Gruppen eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet.
Diese neuen Festbeträge treten zum 1. Juli 2012 in Kraft. Insgesamt führen die Beschlüsse zu einem zusätzlichen Einsparvolumen von 260 Mio. Euro pro Jahr.
Diesen Entscheidungen vorausgegangen war das gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren zu den Festbetragsvorschlägen (14. Februar 2012 bis 12. März 2012). Dabei erhalten Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker Gelegenheit, ihre Positionen zu den vorgeschlagenen Festbeträgen darzulegen.
Die Festbetragsbeschlüsse des GKV-Spitzenverbandes vom 9. Mai 2012 werden am 16. Mai 2012 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie stehen ab diesem Tag mit weiteren Servicedateien auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de/arzneimittel_festbetraege.gkvnet. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.
Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für 12 Festbetragsgruppen festgelegt
Ferner hat der GKV-Spitzenverband am 9. Mai 2012 Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für 12 der 13 angepassten Festbetragsgruppen mit Inkrafttreten zum 1. Juli 2012 festgelegt.
Am 16. Mai 2012 erfolgt im Bundesanzeiger der offizielle Hinweis zu diesem Zuzahlungsfreistellungsbeschluss. Der Beschluss steht zudem ab diesem Tag mit weiteren Servicedateien unter www.gkv-spitzenverband.de in dem Bereich > Versorgungsbereiche der GKV > Arzneimittel abrufbar zur Verfügung (http://www.gkv-spitzenverband.de/arzneimittel_festbetraege.gkvnet). Zeitgleich werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.
Quelle: GKV-Spitzenverband, 14.05.2012 (tB).