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Arzneimittel-Festbeträge für 40 Gruppen zum 1. April 2012 angepasst
Berlin (10. Februar 2012) – Der GKV-Spitzenverband hat am 6. Februar 2012 die Festbeträge in sieben Gruppen zur Sicherstellung der Versorgung angehoben und in 33 Gruppen auf Grund von Marktdynamik abgesenkt. Bei diesen insgesamt 40 Festbetragsgruppen handelt es sich um 26 Gruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen), acht Gruppen der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen) und sechs Gruppen der Stufe 3 (Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung). Auch nach diesen aktuellen Beschlüssen wird in allen 40 Gruppen eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine qualitätsgesicherte Versorgung gewährleistet sein. Neben diesen Anpassungen hat der GKV-Spitzenverband die Festbeträge für18 Festbetragsgruppen auf Grund mangelnder Besetzungszahlen aufgehoben.
Diese neuen Festbeträge treten zum 1. April 2012 in Kraft. Insgesamt führen die Beschlüsse zu einem zusätzlichen Einsparvolumen von 45 Mio. Euro pro Jahr.
Diesen Entscheidungen vorausgegangen war das gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren zu den Festbetragsvorschlägen (16. Dezember 2011 bis 13. Januar 2012). Dabei erhalten Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker Gelegenheit, ihre Positionen zu den vorgeschlagenen Festbeträgen darzulegen.
Die Festbetragsbeschlüsse des GKV-Spitzenverbandes vom 6. Februar 2012 werden im Bundesanzeiger Nr. 25 vom 14. Februar 2012 bekannt gemacht. Sie stehen ab diesem Tag mit weiteren Servicedateien auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes unter http://www.gkv-spitzenverband.de/arzneimittel_festbetraege.gkvnet abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.
Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für 26 Festbetragsgruppen festgelegt
Ferner hat der GKV-Spitzenverband am 6. Februar 2012 Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für 26 der 40 angepassten Festbetragsgruppen mit In-Kraft-Treten zum 1. April 2012 festgelegt.
Im Bundesanzeiger Nr. 25 vom 14. Februar 2012 erfolgt der offizielle Hinweis zu diesem Zuzahlungsfreistellungsbeschluss. Der Beschluss steht zudem ab diesem Tag mit weiteren Servicedateien unter http://www.gkv-spitzenverband.de/Beschluesse_zuzahlungsbefr_Arznei.gkvnet abrufbar zur Verfügung. Zeitgleich werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.