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Arzneimittel-Festbeträge: Vorschläge zur Höhe der Festbeträge für drei Gruppen
Entscheidung fällt im November – jährliche Einsparungen von 75 Mio. Euro
Berlin (12. September 2011) – Auf der Basis der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Mai 2011, 23. Juni 2011 und 18. August 2011 zu drei neuen Festbetragsgruppen schlägt der GKV-Spitzenverband nunmehr konkrete Festbeträge vor: Es handelt sich um zwei Gruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) und eine Gruppe der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen). Die Gruppen umfassen Arzneimittel zur Behandlung von Depressionen und Epilepsie sowie gutartiger Prostatavergrößerung.
Zu diesen drei Festbetragsvorschlägen führt der GKV-Spitzenverband vom 13. September 2011 bis 11. Oktober 2011 das gesetzlich vorgesehene Stellungnahmeverfahren durch. Die Anhörung wird im Bundesanzeiger Nr. 138 vom 13. September 2011 bekannt gemacht. Ab diesem Tag stehen die Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes auf seiner Webseite
www.gkv-spitzenverband.de/arzneimittel_festbetraege.gkvnet
abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.
Entscheidung fällt im November 2011
Beim Stellungnahmeverfahren erhalten Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker Gelegenheit, ihre Positionen zu den vorgeschlagenen Festbeträgen darzulegen. Danach wird der GKV-Spitzenver-band voraussichtlich Anfang November 2011 seine endgültige Entscheidung treffen und die Höhe der Festbeträge festsetzen. Zum 1. Januar 2012 können die neuen Festbeträge dann in Kraft treten. Der GKV-Spitzenverband rechnet mit jährlichen Einsparungen von rund 75 Mio. Euro durch die neuen Festbeträge.
Quelle: GKV-Spitzenverband, 12.09.2011 (tB).