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Arzneimitteltherapiesicherheit
Experten diskutierten Strategien zur Verbesserung der Patientensicherheit in der Arzneimitteltherapie
- Montgomery: „Produktionsstätten aus Billiglohnländern zurück nach Europa holen“
Berlin (18. Oktober 2018) – „In der Arzneimitteltherapie lassen sich Nebenwirkungen nicht immer vermeiden. Umso wichtiger ist es, Patienten vor unnötigen Risiken zu schützen und die Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland weiter voranzubringen.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery anlässlich des 5. Deutschen Kongresses für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie in Berlin. Montgomery hob die vielfältigen Maßnahmen zur Vermeidung von Medikationsfehlern im Rahmen der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) hervor.
Selbstverständlich müssten aber auch die Arzneimittel selbst höchsten Qualitätsanforderungen genügen, sagte er mit Blick auf jüngste Fälle von Arzneimittel-Verunreinigungen mit einem potenziell krebserregenden Stoff. Mittlerweile kämen rund 80 Prozent der in Deutschland verfügbaren Wirkstoffe aus Billiglohnländern wie China und Indien. „Wir brauchen wirksame Kontrollmechanismen, die den Import verunreinigter Arzneimittel nach Deutschland verhindern. Notwendig sind außerdem Anreize für die Industrie, ihre Produktionsstätten wieder in Europa anzusiedeln. Das würde nicht nur die Arzneimittelsicherheit erhöhen, sondern auch das Problem der Lieferengpässe entschärfen“, sagte Montgomery.
Der Deutsche Kongress für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie ist die zentrale Plattform für den Austausch zwischen Ärzten, Apothekern, Patienten und den Entscheidern im Gesundheitswesen in Fragen der Arzneimitteltherapiesicherheit. Prof. Dr. Daniel Grandt, Kongresspräsident, Vorstandsmitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin I am Klinikum Saarbrücken, wies auf das steigende öffentliche Interesse an AMTS hin. Noch wichtiger sei aber, dass risikominimierende Maßnahmen die Patienten in der Routineversorgung auch erreichen. Grandt: „Weder kann AMTS verordnet, noch durch Technik als „plug-and-play-Lösung“ erreicht werden.“ Notwendig sei eine enge interprofessionelle und intersektorale Zusammenarbeit in der Arzneimittelversorgung. Grandt forderte, AMTS im Sozialgesetzbuch V zu verankern und sie zu einem festen Bestandteil der externen Qualitätssicherung zu machen. Positiv hob er die Aktionspläne zu AMTS hervor, die seit dem Jahr 2008 vom Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit der Selbstverwaltung und Patientenorganisationen umgesetzt werden.
„Der Aktionsplan AMTS hat wesentlich dazu beigetragen, das Bewusstsein für die Arzneimitteltherapiesicherheit in den Fachkreisen zu stärken und die Diskussion um die Verbesserung der AMTS zu intensivieren“, sagte Thomas Müller, Leiter der Abteilung 1 Arzneimittel/Medizinprodukte im Bundesministerium für Gesundheit. Ein Schwerpunkt der Arbeit der Bundesregierung, so Müller weiter, ist die Digitalisierung im Gesundheitswesen, bei der Arzneimittelversorgung insbesondere Entwicklungen wie das E-Rezept, der digitale Medikationsplan und digitale Ergänzungen zum Beipackzettel. So können wichtige Informationen und Warnhinweise zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit für alle Beteiligten schnell und IT-gestützt bereitgestellt werden.
Hannelore Loskill, Bundesvorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e. V, sieht den bislang nur in Papierform verfügbaren Medikationsplan als einen ersten Schritt zur Entwicklung eines vollständigen Medikationsplans auf der elektronischen Gesundheitskarte. Loskill betonte, dass die Sicherheit medikamentöser Therapie insbesondere für chronisch kranke Menschen von großer Bedeutung sei.
„Neue Möglichkeiten des bundeseinheitlichen Medikationsplans werden sich eröffnen, wenn der elektronische Medikationsplan barrierefrei zwischen Arzt, Apotheker, Krankenhaus und Patient elektronisch transportiert werden kann“, sagte Dr. Sibylle Steiner, Dezernentin und Leiterin des Geschäftsbereichs Ärztliche und veranlasste Leistungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Auch Steiner betonte die Notwendigkeit des Zusammenwirkens aller Beteiligten in der Arzneimitteltherapie. Ebenso wichtig sei aber auch eine eindeutige Aufgabenverteilung bei klar definierten Zuständigkeiten.
Der vom 18. bis zum 19. Oktober 2018 tagende 5. Deutsche Kongress für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie wird von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft veranstaltet und vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert. An der Veranstaltung nehmen rund 320 Experten aus verschiedenen Professionen teil. Vertieft wird die Thematik in parallel zu den Plenumssitzungen stattfindenden Workshops und Posterausstellungen.
- Weitere Informationen zu dem 5. Deutschen Kongress für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie finden sich im Internet unter www.patientensicherheit2018.de
Links
- Arzneiverordnung in der Praxis,
AkdÄ, Ausgabe 4, Oktober 2018
Statements zur Pressekonferenz im Wortlaut
- Prof. Dr. Daniel Grandt, Kongresspräsident, Vorstandsmitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin I am Klinikum Saarbrücken
- Thomas Müller, Leiter der Abteilung 1 „Arzneimittel/Medizinprodukte im Bundesministerium für Gesundheit
- Hannelore Loskill, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen
- Dr. Sibylle Steiner, KBV, Dezernentin, Leiterin des Geschäftsbereichs Ärztliche und veranlasste Leistungen
Quelle: Bundesärztekammer, 18.10.2018 (tB).