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Finanzierung des dritten Umschulungsjahres endlich gesichert
Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege kommt
Berlin (26. November 2012) – Vier Bundesministerien, Bundesagentur für Arbeit und Länder haben sich geeinigt: die Finanzierung des dritten Umschulungsjahres in der Altenpflege durch die Bundesagentur soll wieder möglich sein. Die Neuregelung ist Teil der Einigung über die „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter Beteiligung des BMAS, des BMG sowie des BMBF initiiert worden war und die unter Einbeziehung weiterer Partner – unter anderem dem Deutschen Pflegerat – für zehn Handlungsfeleder konkrete Zielvereinbarungen entwickelt hatte, durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege gefördert und die Attraktivität des Berufes erhöht werden soll.
Der Deutsche Pflegerat (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens e.V., begrüßt die Einigung zur Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive. Die darin verankerte angestrebte Erhöhung der Ausbildungszahlen in der Altenpflege um zehn Prozent pro Jahr sei ein wichtiger Beitrag dazu, dem schon bestehenden und sich ausweitenden Pflegenotstand entgegenzutreten. Gleiches gelte für die vereinbarte Finanzierung des dritten Umschulungsjahres durch die Bundesagentur. „Dies entspricht unseren Forderungen. Die bislang fehlende Finanzierung des dritten Umschulungsjahres hatte sich als großes Hemmnis erwiesen“, so Andreas Westerfellhaus, Präsident des DPR. Hier habe man seit langem – auch im Rahmen der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive – auf Nachbesserung gedrängt. Gerade die Sicherstellung der Finanzierung der Ausbildung sei elementare Voraussetzung, den Herausforderungen des steigenden Pflegebedarfes gerecht zu werden.
„Weitere Schritte müssen folgen“, betont Westerfellhaus. Das versprochene Berufsgesetz für die Pflege müsse endlich auf den Weg gebracht werden. Ein modernes Berufsgesetz für die Pflege sei ein wesentlicher Baustein für die Lösung des Pflegenotstands. Der DPR fordert hier weiterhin eine generalistische Ausbildung mit Schwerpunktsetzung. „Die Vorschläge für das Berufsgesetz liegen auf dem Tisch“. Die Umsetzung müsse nun forciert werden.
Bei der Erweiterung von Verkürzungstatbeständen bei der Ausbildung ist eine Gesetzesänderung erforderlich. Hier wird sich der DPR weiter einbringen, um die Berufsqualifizierung sicherzustellen und überschießende Vorstellungen hinsichtlich der Begründung von Verkürzungen der Ausbildung zu verhindern.