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Ausführungen zur professionellen Sterbebegleitung mit über einem Jahr Verspätung
Über 100.000 Menschen starben, ohne von ihrem Anspruch Gebrauch machen zu können
Bochum (7. August 2008) – 455 Tage nachdem der Gesetzgeber die Krankenkassen zur Kostenübernahme professioneller Sterbebegleitung verpflichtet hat, hat die AOK jetzt stellvertretend für alle Kassen die Ausführungsbestimmungen zur ambulanten Palliativversorgung veröffentlicht. „Schätzungen zufolge sind somit rund 105.000 Menschen ohne ausreichende Finanzierung – und deshalb wohl auch ohne ausreichende Versorgung – zwischenzeitlich verstorben“, so Dr. Matthias Thöns Vorstandsmitglied im Palliativnetz Bochum e.V., das Patienten auch ohne Kostenzusage geholfen hatte. Das Palliativnetz Bochum kritisiert, dass die Vertragshoheit allein bei den Krankenkassen liegt. Thöns: „Es hat sich klar gezeigt, dass durch langwierige Vertragsverhandlungen viele Menschen unversorgt bleiben. Man kann es keinesfalls alleine den Krankenkassen überlassen, mit den vielen sehr unterschiedlichen Leistungserbringern der Hospiz- und Palliativversorgung Verträge abzuschließen.“
Seit dem 1.4.2007 heißt es im Sozialgesetzbuch § 37b unmissverständlich: „Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. … Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung … zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten nach Satz 1 in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen“. Aufgrund fehlender Verträge mit den Kassen konnten jedoch viele Versicherte nicht versorgt werden, es sei denn, sie forderten ihren Rechtsanspruch vor Gericht ein. So auch die Mutter von Annelie Drolshagen, die vom Palliativnetz Bochum trotz fehlender Kostenzusage versorgt wurde: „Ich finde es beschämend, dass meine Mutter in ihren letzten Lebenswochen ihre Krankenkasse verklagen musste, damit sie die Kosten für die Sterbebegleitung übernimmt. Besonders verletzt es mich, dass die Kasse sie auf die Sozialhilfe verwiesen hat. Sie wollte doch nur gut versorgt zu Hause sterben – ein Grundrecht in meinen Augen.“
„Es ist sehr zu begrüßen, dass der Gesetzgeber die Initiative ergriffen hat, denn wenn wir Menschen wie den ehemaligen Hamburger Justizsenator Kusch mit ihren Tötungsgedanken bremsen möchten, müssen wir Palliativmedizin für alle Menschen flächendeckend anbieten, die sie brauchen“, äußerte sich Prof. Dr. Michael Zenz, Leiter der Bochumer Palliativstation. Es sei jedoch äußerst ungünstig, dass die Vertragshoheit allein bei den Krankenkassen liegt. Zwar hat sich die AOK schon seit 2006 um eine Finanzierung der ambulanten Versorgung bemüht und mit dem Palliativnetz Bochum einen Basisvertrag abgeschlossen, dem sich die meisten Krankenkassen anschlossen; leider gibt es aber auch unter diesen schwarze Schafe. „Bei über 300 verschiedenen Krankenkassen ist es ärgerlich, dass man erst nach einem Hausbesuch weiß, ob die Kosten überhaupt übernommen werden oder nicht.“, so Hausarzt Dr. Jürgen Thomas, ebenso im Vorstand des Palliativnetz Bochum. Alle diese Kassen wurden angeschrieben und um die Aufnahme von Vertragsverhandlungen gebeten. „Bis zur Klärung dieser Vertragsverhältnisse bleibt den Patienten bei „Schwarze-Schafe-Krankenkassen“ nur der Gang zum Sozialgericht“, so Thomas. Eine bessere Lösung wäre es, dass Krankenkassen Kostenzusagen zur ambulanten Palliativversorgung erteilen müssen, bis ihre eigenen Vertragspartner eine flächendeckende Versorgung guter Qualität sicherstellen.
Quelle: Presseerklärung des Palliativnetzes Bochum e.V. vom 07.08.2008 (tB).