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Ausschreibungen
BVMed zum geplanten Hilfsmittel-Ausschreibungsverbot
- „Der richtige Weg für eine qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung“
Berlin (15. Januar 2019) – Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Ausschreibungen bei Hilfsmitteln zu verbieten, als „richtigen Weg für eine qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung“ bezeichnet. Der Verband hatte in den letzten Jahren wiederholt einen stärkeren Qualitäts- statt Preisfokus gefordert und darauf hingewiesen, dass Ausschreibungen insbesondere in sensiblen Homecare-Bereichen der Patientenversorgung kein geeignetes Mittel sind. Das Vorhaben des Ministers, dass Ende 2018 bekannt gemacht wurde, soll in den laufenden Beratungen zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) umgesetzt werden.
Bis zuletzt hatten einzelne Krankenkassen Hilfsmittel-Versorgungen auch in dienstleistungsintensiven Bereichen ausgeschrieben, obwohl dies im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) untersagt wurde. Zudem hatte das HHVG eine stärkere Berücksichtigung von Qualitätsfaktoren vorgesehen. Auch dies wurde von einzelnen Krankenkassen nicht ausreichend umgesetzt. Daraus zieht der Gesetzgeber nun Konsequenzen.
„Es hat sich bereits in mehreren Fällen gezeigt, dass Ausschreibungen durch eine reine Preisfokussierung zu erheblichen Qualitätseinbußen bei den Patienten und zu steigenden Aufzahlungen führen. Wir unterstützen es sehr, dass die Politik dies nun nicht länger hinnehmen will“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. „Das Verbot von Ausschreibungen wird Patienten nutzen, weil sie sich damit auf eine qualitätsgesicherte Versorgung verlassen können, die gleichzeitig einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität leistet.“
Statt Ausschreibungen können die Krankenkassen zum Beispiel Beitrittsverträge nach § 127 Absatz 2 abschließen, mit denen die Versicherten die Möglichkeit haben, ihre Leistungserbringer und Produkte frei zu wählen. Diese Verträge stärken auch den Qualitäts- und Leistungswettbewerb unter den Leistungserbringern.
Quelle: Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), 5.01.2019 (tB).