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Aut-idem bei Alzheimer-Demenz
Kosten für Axura® auf Generikaniveau
Mehr Verordnungssicherheit, höhere Wirtschaftlichkeit und Regressschutz für Ärzte ‑ klinische und praktische Vorteile für Patienten
Berlin (21. November 2012) ‑ Axura® ist bei über 90 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen rabattiert ‑ seit November 2012 sind 53, 6 Millionen GKV-Versicherte über diese Rabattverträge abgedeckt. Doch die Aut-idem-Regelung und der Abschluss von Rabattverträgen führen immer wieder zur Verwirrung beim Ausstellen von Rezepten. Für den niedergelassenen Vertragsarzt bedeutet der Abschluss von Arzneimittel-Rabattverträgen über ein Originalpräparat (z.B. Axura®), dass er durch diese Verordnung in seinem Arzneimittelbudget entlastet wird (§ 106 Abs. 2 SGB V); rabattierte Arzneimittel, für die der Arzt einem Rabattvertrag nach § 130 a Abs. 8 SGB V beigetreten ist, sind nicht Gegenstand der Richtgrößenprüfung. Die Wirtschaftlichkeit wird durch den Rabattvertrag gewährleistet. Somit liegen die Kosten eines rabattierten Orginals (z.B. Axura®) auf Generikaniveau und dessen Substitution sollte vom behandelten Arzt durch Kennzeichnung des Aut-idem-Feldes ausgeschlossen werden.
Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft e.V. (DPhG) weist in ihren Leitlinien „Gute Substitutionspraxis" auf die Besonderheiten der Pharmakotherapie von Demenzpatienten hin und nennt Antidementiva unter anderem als „kritische Indikation", bei denen unter Umständen pharmazeutische Bedenken beim Austausch zu berücksichtigen sind. Denn gerade der Alzheimerpatient, bei dem kognitive oder die Geschicklichkeit betreffende Probleme progredient zunehmen, sieht sich mit einem ausgetauschten Präparat, das üblicherweise eine andere Farbe, Form und Teilbarkeit besitzt, überfordert. Teilweise muss dann noch eine neue Einnahmevorschrift beachtet werden oder die Applikationsart ändert sich. Auch der neue Handelsname verunsichert vor allem Senioren. Non-Compliance sowie Verwechslungen und Fehlmedikationen können daraus resultieren. Durch das Ankreuzen des Aut-idem-Feldes verhindert der Arzt jedoch von vornherein einen von der Apothekensoftware eventuell vorgeschlagenen Austausch des verordneten Präparates. Hierzu kann die Arzneiverordnungssoftware seit dem 1. Juli 2012 ein vom Arzt medizinisch begründet gesetztes Aut-idem-Kreuz in der Patientenhistorie speichern.
Aut-idem-Kreuz spart Leid und Kosten
Die Alzheimer-Demenz-Therapie verlangt Kontinuität. Setzt ein Patient wegen des Wechsels auf ein wirkstoffgleiches preisgünstigeres Präparat die bisherige Therapie ab, kann dies die ganzen vorher erarbeiteten Therapieerfolge in Frage stellen. Daher verschärfen Therapieumstellungen auf verfügbare und vor allem rabattierte Generika die Problematik der Compliance eventuell noch. Bei Memantine (z.B. Axura®) wird die Versorgung der Patienten in vielen Fällen deshalb bereits durch Rabattverträge abgesichert, da das Rabattarzneimittel bei Zulassen von Aut idem vorrangig vor nicht rabattierten Alternativen abzugeben ist. Aktuell bestehen für Axura® Rabattverträge für etwa 53,6 Millionen GKV-Versicherte. Eine Obersicht über die Krankenkassen, bei denen zurzeit Rabattverträge zu Original-Präparaten vorliegen, finden Sie im Internet unter www.DeutschesApothekenPortal.de
Axura® Rabattverträge ab November 2012 für 53,6 Mio. GKV‑Versicherte
Axura® ist bei über 90 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen rabattiert ‑ seit November 2012 sind 53,6 Millionen GKV-Versicherte über diese Rabattverträge abgedeckt. Liegt für Axura® bei einer Krankenkasse ein Rabattvertrag vor, so ist es vorrangig vor nicht rabattierten Alternativpräparaten abzugeben. Dies gilt auch im Verhältnis zu Importen. Dies bedeutet, dass das rabattierte Axura®-Original auch dann abgegeben werden muss, wenn ein Import verordnet ist. Selbst wenn ein Axura®-Import mit Aut-idem-Kreuz verordnet ist, muss das rabattierte Axura®-Original abgegeben werden, da das Aut-idem-Kreuz zwar den Austausch gegen wirkstoffgleiche Arzneimittel (wie z.B. Generika) verhindert, nicht aber den Austausch zwischen identischen Präparaten (Import im Vergleich zum Bezugsoriginal).
Über Memantine (Axura®)
Memantine (Axura®) ist ein N-Methyl-D-Aspartat (NMDA)-Rezeptor Antagonist und einziger Vertreter dieser Klasse unter den Antidementiva. Memantine wirkt spezifisch auf das glutamaterge System. Glutamat ist der am weitesten verbreitete erregende Neurotransmitter im zentralen Nervensystem. Die Modulation der glutamatergen Neurotransmission ist ein Hauptangriffspunkt zur Behandlung der Alzheimer Erkrankung. Memantine wurde von Merz entwickelt und an Forest Laboratories für die USA sowie Lundbeck für verschiedene europäische Länder und internationale Märkte auslizensiert.
Die Fachinformation zu Axura® finden Sie unter www.axura.de
Merz Pharmaceuticals (www.merz.de)
Merz Pharmaceuticals, ein Tochterunternehmen von Merz Pharma, ist ein innovatives und internationales Healthcare-Unternehmen, das sich auf die Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln für neurologische und psychiatrische Erkrankungen konzentriert. Merz Pharmaceuticals ist führend im Bereich der Alzheimer‑Forschung und hat mit Memantine den weltweit ersten Wirkstoff mit glutamatergem Wirkansatz zur Behandlung von moderater bis schwerer Alzheimer‑Demenz sowie das erste komplexproteinfreie Botulinumtoxin zur Behandlung von neurologischen Bewegungsstörungen entwickelt. Zu den weiteren Schwerpunkten des Unternehmens gehören die medizinische und ästhetische Dermatologie sowie Stoffwechselerkrankungen.
Quelle: Merz Pharmaceuticals. 21.11.2012 (tB).