Onlinepetition

AWO startet Petition beim Deutschen Bundestag
„Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen!“

 

Berlin (14. Februar 2019) – Die AWO hat beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Petition: Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen! eingebracht, die heute online geht: Link zur Onlinepetition. AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker erklärt: „Seit Jahren macht die AWO auf die Tatsache aufmerksam, dass alle Kostensteigerungen, die in Pflegeheimen anfallen, aufgrund der Deckelung der Beträge, die die Pflegeversicherung zahlt, allein von den Bewohnerinnen und Bewohnern übernommen werden müssen. Für diese ist die Schmerzgrenze längst überschritten, denn sogar direkt durch die Pflege entstehende Kosten sind inzwischen in den zu zahlenden Eigenanteilen enthalten. Doch von Seiten der Politik wurde das Thema bisher nicht ernsthaft angegangen. Mit der Petition wollen wir zeigen, wie wichtig den Menschen dieses Thema ist. Wir sind überzeugt davon, dass wir in den nächsten vier Wochen die 50.000 Stimmen zusammenbekommen, damit der Bundestag sich mit einer gesetzlichen Neuregelung beschäftigen muss.“ Bereits 2017 lagen die Kosten, die eine versicherte Person selbst übernehmen musste, im Bundesdurchschnitt deutlich über der durchschnittlichen Rentenleistung.⃰

„Ziel dieser Petition ist es, für die versicherten Leistungsbeziehenden der Pflegeversicherung einen gesetzlich definierten Höchstbetrag für die Eigenanteile zu erstreiten. Dieser muss auch über die Dauer der Pflege verlässlich abgesichert sein. Wir wollen, dass steigende Pflegekosten aus Mitteln der Pflegeversicherung getragen werden, denn dafür wurde sie eingeführt und dafür zahlen Menschen ihre Beiträge“, betont Brigitte Döcker und ergänzt: „Wir bitten nun alle Bürgerinnen und Bürger die Petition zu unterzeichnen und dieses wichtige Anliegen, womit sich früher oder später jede Familie auseinandersetzen muss, zu unterstützen.“

Aufgrund der gestiegenen Kosten in den letzten Jahren, waren und werden zukünftig immer mehr Rentenbeziehende gezwungen sein, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, um ihre Pflege bezahlen zu können. Das ist gegenüber den Pflegebedürftigen unwürdig und führt auch bei deren Angehörigen zu extremen Unsicherheiten. Darüber hinaus werden durch die Übernahme der Kosten aus der Sozialhilfe die kommunalen Haushalte weiter belastet. Die Ursache liegt in einer gesetzlichen Regelung. Als 1995 die Pflegeversicherung eingeführt wurde, wurden die Leistungsbeträge der Pflegekassen gesetzlich festgeschrieben und nicht dynamisiert. Die Erhöhungen der Leistungsbeträge der Pflegekassen in den nachfolgenden Jahren waren bei Weitem nicht ausreichend. Somit tragen die  pflegebedürftigen Menschen alle Kostensteigerungen. „Aus Sicht der AWO ist es notwendig, Pflegekosten bundeseinheitlich zu definieren. Diese sind den Pflegekassen gesetzlich zuzuweisen, damit sie kein unkalkulierbares finanzielles Risiko mehr für Menschen mit Pflegebedarf darstellen. Das heißt, alle pflegebedingten Kosten sind aus Mitteln der Pflegeversicherung zu tragen. Eine Pflegeversicherung muss die Menschen absichern und ihnen sowie ihren Angehörigen Sicherheit geben“, betont Brigitte Döcker.

 

  • Mehr Informationen gibt es hier

Anmerkung

⃰ Zum Vergleich: Zum Ende des Jahres 2017 lag das durchschnittliche Netto-Renteneinkommen in den alten Bundesländern bei monatlich 1.231 Euro und in den neuen Bundesländern bei monatlich 1.169 Euro. Die durchschnittlichen Heimkosten lagen bei monatlich circa 1.750 Euro.

 


Quelle: AWO Bundesverband e.V., 14.02.2019 (tB).

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