MEDIZIN

DOC-CHECK LOGIN

„Babykino“ untersagt – medizinisch begründeter Ultraschall erlaubt

 

Berlin (11.Januar 2021) – Der Gesetzgeber untersagt in der seit 01.01.2021 verbindlich geltenden Strahlenschutzverordnung1 Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerenbetreuung ohne medizinische Indikation (§ 10)2. Demnach stellen nichtmedizinische Ultraschallangebote wie das umgangssprachlich sogenannte Babykino eine Ordnungswidrigkeit dar. Der § 2 der Strahlenschutzverordnung definiert als nichtmedizinischen Zweck Anwendungen, die nicht dem Zweck der Untersuchung und Behandlung einer Patientin oder eines Patienten, der Früherkennung von Krankheiten, der Schwangerschaftsvorsorge oder der medizinischen Forschung dienen.3 Daraus folgt, dass der medizinisch indizierte Ultraschall nach den Mutterschafts-Richtlinien – einschließlich aller eventuell zusätzlich notwendigen Ultraschalluntersuchungen – ausdrücklich von diesem Verbot ausgenommen ist.

 

Medizinisch indizierter Ultraschall bei Schwangeren stellt keine Ordnungswidrigkeit dar

Für uns als FrauenärztInnen ist es wichtig zu wissen, dass die Anwendung von Ultraschall zur Untersuchung des Feten in der Schwangerschaft ungefährlich ist. Es handelt sich bei diesem diagnostischen Ultraschall um natürliche und harmlose Schallwellen, die leider im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens als „nichtionisierende Strahlung“ klassifiziert wurden. Maßgeblich ist dabei der Schwellenwert, der als thermischer Index (TI) auf dem Bildschirm des Ultraschallgerätes kontinuierlich dargestellt wird und Rückschlüsse auf eventuelle Erwärmungen zulässt. Bei allen Anwendungen in der Schwangerschaft sollte dieser TI < 0,7 sein; theoretisch könnte man dann zeitlich unbegrenzt Ultraschall durchführen. Die Einhaltung dieses Schwellenwerts ist technisch sehr einfach: Oft reicht eine einfache Reduktion des Acoustic Outputs, ohne Abstriche an der Bildqualität zu verzeichnen. Der mechanische Index (MI) spielt bei der Anwendung von Ultraschall in der Schwangerschaft keine Rolle, da dieser nur eine Bedeutung bei Verwendung von Kontrastmitteln sowie im Zusammenhang mit luftgefüllten Organen hat. Beides ist in der Schwangerschaft nicht gegeben.

 

Ob eine Ultraschalluntersuchung sinnvoll ist, entscheiden die FrauenärztInnen

Da die Neufassung der Strahlenschutzverordnung zu erheblicher Unsicherheit unter FrauenärztInnen geführt hat, wurde seitens der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e. V. (DEGUM) neben einem Treffen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) auch ein umfangreicher Briefwechsel mit dem BMU durchgeführt. Infolge dieses Briefwechsels kann man Folgendes zusammenfassen:

  • Die Anwendung aller Ultraschalluntersuchungen nach Mutterschafts-Richtlinien und alle feindiagnostischen Ultraschalluntersuchungen sind ärztliche Untersuchungen und unterliegen nicht der Strahlenschutzverordnung. In diesem Kontext dürfen auch Bilder und Filme erstellt werden.
  • Ultraschall zu Forschungszwecken unterliegt nicht der Strahlenschutzverordnung und ist erlaubt.
  • Ultraschall im Rahmen praktischer Übungen in Ultraschallkursen zur Aus- und Weiterbildung unterliegt nicht der Strahlenschutzverordnung und ist weiterhin erlaubt.
  • Ultraschall im Rahmen von KV-Prüfungen unterliegt nicht der Strahlenschutzverordnung und ist weiterhin erlaubt.
  • Ultraschall im Rahmen von Kongressen und wissenschaftlichen Veranstaltungen unterliegt nicht der Strahlenschutzverordnung und ist weiterhin erlaubt (Ultraschall zu Aus- und Weiterbildung, nicht jedoch im Rahmen einer ausschließlichen Produktpräsentation).
  • Ultraschalluntersuchungen mit dem alleinigen Zweck der Erstellung von Erinnerungsfilmen und -bildern sind nicht erlaubt.

In einigen Portalen wird die Behauptung aufgestellt, mit der neuen Verordnung seien nun auch Ultraschalluntersuchungen als Selbstzahlerleistungen verboten. Dies ist eindeutig falsch. Die Entscheidung, ob eine Untersuchung im Sinne der Schwangeren und des Ungeborenen sinnvoll und indiziert ist, treffen die betreuenden FrauenärztInnen.

DEGUM, DGGG und der BVF möchten an dieser Stelle die Wertigkeit und Wichtigkeit der Durchführung von Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Überwachung der Schwangerschaft und zur Einschätzung des ungeborenen Kindes betonen.

 

Quellen

  1. Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) einsehbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/nisv/NiSV.pdf
  2. § 10 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) einsehbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/nisv/__10.html
  3. § 2 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) einsehbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/nisv/__2.html

 

 

Dokumente

Hier finden Sie alle Dokumente zur Pressemitteilung „“Babykino“ untersagt – medizinisch begründeter Ultraschall erlaubt“.

  • Gemeinsame / PM / Strahlenschutzverordnung / und / Babykino

 

 


Quelle: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG), 11.01.2021 (tB).

Schlagwörter: ,

MEDICAL NEWS

IU School of Medicine researchers develop blood test for anxiety
COVID-19 pandemic increased rates and severity of depression, whether people…
COVID-19: Bacterial co-infection is a major risk factor for death,…
Regenstrief-led study shows enhanced spiritual care improves well-being of ICU…
Hidden bacteria presents a substantial risk of antimicrobial resistance in…

SCHMERZ PAINCARE

Hydromorphon Aristo® long ist das führende Präferenzpräparat bei Tumorschmerz
Sorgen und Versorgen – Schmerzmedizin konkret: „Sorge als identitätsstiftendes Element…
Problem Schmerzmittelkonsum
Post-Covid und Muskelschmerz
Kopfschmerz bei Übergebrauch von Schmerz- oder Migränemitteln

DIABETES

Wie das Dexom G7 abstrakte Zahlen mit Farben greifbar macht…
Diabetes mellitus: eine der großen Volkskrankheiten im Blickpunkt der Schmerzmedizin
Suliqua®: Einfacher hin zu einer guten glykämischen Kontrolle
Menschen mit Diabetes während der Corona-Pandemie unterversorgt? Studie zeigt auffällige…
Suliqua® zur Therapieoptimierung bei unzureichender BOT

ERNÄHRUNG

Positiver Effekt der grünen Mittelmeerdiät auf die Aorta
Natriumaufnahme und Herz-Kreislaufrisiko
Tierwohl-Fleisch aus Deutschland nur mäßig attraktiv in anderen Ländern
Diät: Gehirn verstärkt Signal an Hungersynapsen
Süßigkeiten verändern unser Gehirn

ONKOLOGIE

Strahlentherapie ist oft ebenso effizient wie die OP: Neues vom…
Zanubrutinib bei chronischer lymphatischer Leukämie: Zusatznutzen für bestimmte Betroffene
Eileiter-Entfernung als Vorbeugung gegen Eierstockkrebs akzeptiert
Antibiotika als Störfaktor bei CAR-T-Zell-Therapie
Bauchspeicheldrüsenkrebs: Spezielle Diät kann Erfolg der Chemotherapie beeinflussen

MULTIPLE SKLEROSE

Multiple Sklerose: Aktuelle Immunmodulatoren im Vergleich
Neuer Biomarker für Verlauf von Multipler Sklerose
Multiple Sklerose: Analysen aus Münster erhärten Verdacht gegen das Epstein-Barr-Virus
Aktuelle Daten zu Novartis Ofatumumab und Siponimod bestätigen Vorteil des…
Multiple Sklerose durch das Epstein-Barr-Virus – kommt die MS-Impfung?

PARKINSON

Meilenstein in der Parkinson-Forschung: Neuer Alpha-Synuclein-Test entdeckt die Nervenerkrankung vor…
Neue Erkenntnisse für die Parkinson-Therapie
Cochrane Review: Bewegung hilft, die Schwere von Bewegungssymptomen bei Parkinson…
Technische Innovationen für eine maßgeschneiderte Parkinson-Diagnostik und Therapie
Biomarker und Gene: neue Chancen und Herausforderungen für die Parkinson-Diagnose…