BDPK begrüßt Gesetzesentwurf zur Stärkung der Reha

Wichtiger Schritt für Reha vor Pflege

 

Berlin (13. August 2019) – Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) begrüßt den heute bekannt gewordenen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rehabilitation und intensivpflegerischen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die Präsidentin des BDPK, Dr. med. Katharina Nebel, erklärt dazu heute in Berlin: „Mit diesem Gesetzentwurf können deutliche Verbesserungen für die Versorgung von älteren Patienten erreicht werden. Das erspart Patienten die Pflegebedürftigkeit und damit die Abhängigkeit von fremder Hilfe. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung des Pflegenotstands.“

Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes ist, dass die Verordnung einer medizinischen Rehabilitationsleistung durch den behandelnden Hausarzt für die Leistungsentscheidung der Krankenkasse verbindlich wird. Die Krankenkassen dürfen von der Einschätzung des behandelnden Hausarztes zur medizinischen Notwendigkeit der Rehabilitationsleistung nur noch abweichen, wenn sich dies zweifelsfrei aus einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ergibt. Wichtig wäre nun noch aus Sicht des BDPK im Gesetz auch zu verankern, dass dieses Gutachten den Patienten und dem verordnenden Hausarzt zur Verfügung gestellt wird.

Vorgesehen ist weiterhin, dass die Patienten nur noch zur Hälfte an den entstehenden Mehrkosten beteiligt werden, wenn sie sich für eine andere als die von der Krankenkasse ausgewählte Rehabilitationsklinik entscheiden. An dieser Stelle übt der BDPK Kritik am Gesetzentwurf. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum die Patienten zuzahlen müssen, wenn sie unter den zugelassenen Rehabilitationseinrichtungen auswählen. Eine freie Wahl von Arzt und Krankenhaus ist bereits seit Jahrzehnten essentiell im deutschen Gesundheitswesen und für die medizinische Rehabilitation längst überfällig.
Aus Sicht des BDPK ist es ebenfalls sinnvoll, dass der Gesetzgeber verlässliche Grundlagen für die Vereinbarung von Vergütungssätzen schafft und die Begrenzung der Pflegesatzsteigerungen durch die sogenannte Grundlohnrate streicht. Dadurch wird nun endlich eine angemessene Refinanzierung der stetig steigenden Kosten in der medizinischen Rehabilitation möglich. „Damit bleiben Rehabilitationseinrichtungen im Kampf um die immer schwerer zu findenden Fachkräfte wettbewerbsfähig“, so Dr. med. Katharina Nebel.

Positiv ist außerdem, dass der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Verbänden der Reha-Leistungserbringer zukünftig verbindliche Rahmenempfehlungen für Versorgungsverträge zwischen den Krankenkassen und den Kliniken vereinbaren muss. Das hebt die Übermacht der Krankenkassen gegenüber der einzelnen Rehabilitationseinrichtung in den Verhandlungen auf.

 


Quelle: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK), 13.08.2019 (tB).

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