Behandlungsfehler

Medizinischer Dienst stellt Begutachtungsstatistik 2013 vor

 

Berlin (6. Mai 2014) – Rund 14.600mal haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) im Jahr 2013 ein Gutachten bei einem vermuteten Behandlungsfehler erstellt. Das sind gut 2.000 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der bestätigten Fehler ist dagegen etwas gesunken. Das geht aus der aktuellen Statistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst heute in Berlin vorgestellt hat.

 

„Im Vergleich zu den Vorjahren hat die Zahl begutachteter Behandlungsfehlervorwürfe zugenommen – und zwar um 17 Prozent. Dies führen wir auf die Aufklärungsarbeit der vergangenen Jahre und die gestiegene öffentliche Aufmerksamkeit, aber auch auf das 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz zurück. Außerdem zeigen unsere Zahlen, dass die Patienten auf die Begutachtung durch den MDK vertrauen und sie als wichtiges Angebot annehmen“, so Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS). Die Zahl der bestätigten Fehler ist leicht zurück gegangen: Knapp 3.700mal kamen die Gutachterinnen und Gutachter des MDK zu dem Ergebnis, dass ein Behandlungsfehler vorliegt (2012: 3.900). Ob dies ein Trend oder eine zufällige Schwankung sei, bleibe abzuwarten, so Gronemeyer.


Knapp 70 Prozent, nämlich 10.183 der 14.585 Behandlungsfehlervorwürfe des Jahres 2013 richteten sich gegen Krankenhäuser, gut 30 Prozent – 4.402 Fälle – betrafen einen niedergelassenen Arzt oder eine niedergelassene Ärztin. Wie schon in den Vorjahren haben Patientinnen und Patienten die meisten Vorwürfe im Zusammenhang mit Operationen erhoben. Die chirurgischen Fächer Orthopädie/Unfallchirurgie und die Allgemeinchirurgie waren am häufigsten mit Behandlungsfehlervorwürfen konfrontiert, gefolgt von Zahnmedizin und Gynäkologie. „Im Verhältnis zur Zahl der Vorwürfe werden die meisten Behandlungsfehler aber in der Pflege und in der Zahnmedizin bestätigt. Auch dies entspricht dem Bild der Vorjahre“, erläutert Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin Sozialmedizin des MDK Bayern, der die Daten aller MDK gemeinsam mit dem MDS ausgewertet hat. „Rückschlüsse auf die Behandlungsqualität insgesamt oder auf besonders fehlerträchtige Facharztgruppen oder Behandlungen sind aber nicht möglich“, so Zobel. Bei den vorgestellten Zahlen handele es sich um absolute Zahlen, die in Relation zur Gesamtzahl der Behandlungen im jeweiligen Fach gesehen werden müssten.
 

 

Ziel: Fehlerprävention und Sicherheitskultur


„Die Summe der Begutachtungen, wie sie in der MDK-Statistik zur Begutachtung von Behandlungsfehlern zum Ausdruck kommt, ist eine unverzichtbare Quelle, damit alle Akteure im Gesundheitswesen aus diesen Vorgängen lernen“, ist Hardy Müller, Geschäftsführer des Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) überzeugt. Ziel sei es, aus den Daten und dokumentierten Fehlern zu lernen. Er forderte den Ausbau einer „Sicherheitskultur“ in der gesundheitlichen Versorgung.


Viele Behandlungsfehler wären vermeidbar, ist auch MDS-Vize Gronemeyer überzeugt. „Wir müssen endlich dahin kommen, dass auch in Deutschland die längst bekannten Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit flächendeckend und konsequent umgesetzt werden. Und wenn dennoch ein Fehler passiert, werden wir als Medizinische Dienste alles dafür tun, um geschädigte Patientinnen und Patienten interessenneutral zu unterstützen.“



Hintergrund

Behandlungsfehlervorwürfe werden im MDK durch spezialisierte Gutachterteams bearbeitet. Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK gehen bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird außerdem geprüft, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadensersatzforderungen aussichtsreich. Auf der Basis des MDK-Gutachtens kann der Patient entscheiden, welche weiteren Schritte er unternimmt. Die MDK-Begutachtung umfasst neben der Beurteilung von Fehlern in der Medizin auch Fehler in der Zahnmedizin und Pflege. Gesetzlich Versicherten entstehen durch die Begut¬achtung keine zusätzlichen Kosten.

 

 

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  • Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung. Er ist auf Landesebene als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert.

 

  • Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK in medizinischen und organisatorischen Fragen.

 


 

Quelle: Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), 07.05.2014 (tB).

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