Behandlungsfehlerstatistik 2011

MDK erstellen mehr als 12.500 Gutachten – 30 Prozent der Vorwürfe bestätigt

 

Essen/Berlin (5. September 2012) – Wenn eine medizinische Behandlung für den Patienten nicht gut ausgeht, stellt sich die Frage: War es ein Behandlungsfehler? Patienten, die einen solchen Verdacht haben, stehen zunächst oft alleine da und sind auf unabhängigen medizinischen Sachverstand angewiesen. Nur so haben sie eine Chance, mögliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Allein im Jahr 2011 haben die Gutachterinnen und Gutachter des MDK 12.686 Behandlungsfehlervorwürfe begutachtet. In nahezu jedem dritten Fall (32,1%) wurde der Behandlungsfehler bestätigt. Das geht aus der aktuellen Behandlungsfehlerstatistik hervor, die der Medizinische Dienst am 5. September in Berlin vorgestellt hat.

„Als Patientinnen und Patienten wünschen wir uns die bestmögliche Behandlung und eine, die fehlerfrei ist. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Fehler gemacht werden“, so Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS). „Wenn sich betroffene Patienten an die Krankenkasse wenden, können sie vom MDK ein fundiertes fachärztliches Gutachten erhalten. Das geplante Patientenrechtegesetz stärkt diesen Anspruch der Betroffenen auf Unterstützung. Das begrüßen wir.“

Zwei Drittel, nämlich 8.509 der 12.686 Behandlungsfehlervorwürfe des Jahres 2011 richteten sich gegen Krankenhäuser (67%). Nur rund ein Drittel – 4.177 Fälle – wurde gegen einen niedergelassenen Arzt oder eine niedergelassene Ärztin erhoben (33%). Bei nahezu jedem dritten Fall (32,1%) kamen die Gutachterinnen und Gutachter des MDK zu dem Ergebnis, dass ein Behandlungsfehler vorliegt. In drei von vier bestätigten Fällen (75,1%) sahen die MDK-Gutachter es als gegeben an, dass der Behandlungsfehler für den gesundheitlichen Schaden verantwortlich ist.

„Viele Vorwürfe bedeuten aber nicht automatisch auch viele Behandlungsfehler“, unterstreicht Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin Sozialmedizin des MDK Bayern, der die Daten aller MDK gemeinsam mit dem MDS ausgewertet hat. „Die chirurgischen Fächer Orthopädie/Unfallchirurgie und die Allgemeinchirurgie werden am häufigsten mit Behandlungsfehlervorwürfen konfrontiert, gefolgt von Zahnmedizin und Gynäkologie. Im Verhältnis zur Zahl der Vorwürfe werden die meisten Behandlungsfehler aber in der Pflege, in der Zahnmedizin sowie in der Gynäkologie und Geburtshilfe bestätigt.“ Rückschlüsse auf die Behandlungsqualität insgesamt sind nach Zobels Darstellung jedoch nicht möglich, da es sich um absolute Zahlen handelt, die in Relation zur Zahl der Behandlungen im jeweiligen Fach gesehen werden müssen. „Dennoch müssen wir in Zukunft unsere Analysen in den Fächern vertiefen, die eine besonders hohe Bestätigungsquote zeigen“, betont Zobel.

Was die Krankheiten betrifft, stellten die MDK-Gutachter die meisten Behandlungsfehler bei der Kniegelenks- und Hüftgelenksarthrose und bei der Zahnkaries fest. Bei den Eingriffen kamen gemäß der MDK-Statistik die meisten Fehler beim Hüftgelenksersatz vor, gefolgt von der Wurzelspitzenresektion und dem Kniegelenksersatz.


Fehlerprävention als Ziel

Bei der Beurteilung eines Behandlungsfehlervorwurfes werden alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit – von der Diagnose über die Therapie bis zur Dokumentation – unter die Lupe genommen und statistisch erfasst. Mehr als die Hälfte der Vorwürfe richteten die Versicherten 2011 gegen Therapiemaßnahmen. Tatsächlich sahen die MDK-Gutachter bei festgestellten Behandlungsfehlern den Fehler überwiegend beim therapeutischen Eingriff (41,3%), gefolgt vom Therapiemanagement (23,6%) und der Diagnose (23,1%). Erst dann folgten Dokumentations- und Aufklärungsmängel und Pflegefehler. „Nach unserer Erfahrung kommt es bei einer erheblichen Zahl von Behandlungsfehlern zu einer Verkettung von Versäumnissen“, erläutert Zobel. „Im Vergleich zeigt sich, dass sich bei manchen Krankheiten Fehlerarten häufen. Hier müssen tiefergehende Analysen ansetzen, um systematische Mängel aufzudecken und konkrete Handlungsempfehlungen entwickeln zu können.“


Patientenrechtegesetz ist Schritt in die richtige Richtung

„Unser Ziel als Medizinischer Dienst ist es zu allererst, die Geschädigten interessenneutral zu unterstützen“, so MDS-Vize Gronemeyer. „Dabei bleiben wir aber nicht stehen. Wer Fehler vermeiden will, muss zunächst wissen, wo und wie sie passieren. Mit den Erkenntnissen, die wir bei der Bearbeitung der zahlreichen Fälle gewinnen, können und wollen wir dazu beitragen, Fehler zu vermeiden und die Sicherheit von Patientinnen und Patienten zu verbessern.“

Positiv bewertet Gronemeyer die Regelung des geplanten Patientenrechtegesetzes, aus der Kann-Lösung für die Krankenkassen bei der Unterstützung der Versicherten eine Soll-Vorschrift zu machen: „Als Medizinische Dienste befürworten wir die Absicht des Gesetzentwurfs, die Unterstützung von Versicherten bei der Aufklärung von Behandlungsfehlern zu einer regulären Dienstleistung auszubauen. Da wir schon heute die Institution sind, die in Deutschland die meisten Behandlungsfehlergutachten erstellt, können sich die Patientinnen und Patienten beim MDK auf eine fundierte fachärztliche Unterstützung im Schadensfall verlassen.“ Allerdings geht Gronemeyer das geplante Gesetz nicht weit genug: „Was wir im Sinne einer neuen Sicherheitskultur beispielsweise dringend brauchen, sind Regelungen zum Vertrauensschutz bei gemeldeten Fehlern, wie es sie z. B. bei den Fehlermeldesystemen in Dänemark oder den USA schon gibt.“


Hintergrund

Behandlungsfehlervorwürfe werden im MDK durch spezialisierte Gutachterteams bearbeitet. Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK gehen bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird außerdem geprüft, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, tatsächlich durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadensersatzforderungen aussichtsreich. Auf der Basis des MDK-Gutachtens kann der Patient entscheiden, welche weiteren Schritte er unternimmt. Die MDK-Begutachtung umfasst neben der Beurteilung humanmedizinischer Fehler auch zahnmedizinische und Pflege-Fehler. Die Begutachtung durch den MDK ist für die Versicherten kostenfrei.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung. Er ist auf Landesebene als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert.

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK in medizinischen und organisatorischen Fragen.

 


 

Quelle: Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), 05.09.2012 (tB).

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