Beipackzettel überwinden Barrieren

Gebrauchsinformationen endlich auch in für Blinde und Sehbehinderte geeigneter Form

 

Berlin (18. Juni 2010) – „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ – ersteres war Blinden und Sehbehinderten bisher nicht möglich. Der neue PatientenInfo-Service will dem entgegenwirken: Blinde und sehbehinderte Menschen können in Zukunft die Gebrauchsinformationen von Arzneimitteln in auch für sie geeigneter Form im Internet abrufen. Die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz, MdB, hält die mit diesem Dienst verbundene Gleichberechtigung behinderter Menschen für „absolut notwendig und unumgänglich in unserer Gesellschaft“. Die Online-Beipackzettel sind ab Juni 2010 unter der Internetadresse www.patienteninfo-service.de verfügbar. Diese Web-Site ist barrierefrei gestaltet. Die Kontrastansicht soll Sehbehinderten das Lesen erleichtern, ist aber auch für Normalsichtige gut geeignet.

 

 

Abbau von Barrieren im Internet

 

Das einzigartige System wurde von der Rote Liste® Service GmbH in enger Kooperation mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) entwickelt. Letzterer hat bereits vor einigen Jahren gefordert, Beipackzettel in einer auch für Blinde und Sehbehinderte geeigneten Form anzubieten. Der PatientenInfo-Service erfüllt nun dieses Ziel. „Das ist ein Projekt der Zukunft, weil es dabei hilft Barrieren einzureißen“, sagt DBSV-Präsidentin Renate Reymann.

 

Die Arzneimittelinformationen können in vier Formaten abgerufen werden:

 

  • Normaldruck, das heißt zweispaltiges DIN A 4-Format
  • Großdruck speziell für Sehbehinderte (als barrierefreies PDF)
  • als Web-Site, die auch elektronisch vorgelesen werden kann
  • als navigierbares Hörbuch im DAISY- Format

 

 

Gesetzesumsetzung durch PatientenInfo-Service

 

Auch für Pharmaunternehmen bietet der PatientenInfo-Service einen entscheidenden Vorteil: Er ermöglicht die Umsetzung einer maßgeblichen Gesetzesanforderung. Denn seit der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes sind die Arzneimittelhersteller (die Inhaber der Zulassung) dazu verpflichtet, dass „die Packungsbeilage auf Ersuchen von Patientenorganisationen bei Arzneimitteln, die zur Anwendung  bei Menschen bestimmt sind, in Formaten verfügbar ist, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind“  (§11 AMG Abs. 3c). „Mit dem PatientenInfo-Service können Unternehmen ihre Gebrauchsinformationen werbefrei und öffentlich bereitstellen“, sagt Roman Klein, Geschäftsführer der Rote Liste® Service GmbH. „Damit kommen sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu unmittelbaren und barrierefreien Informationen gegenüber Blinden und Sehbehinderten nach.“

 

Dieses Angebot nutzen bereits in der Startphase zahlreiche Firmen:

 

  • Alcon Pharma GmbH
  • AWD.pharma GmbH & Co. KG
  • Cesra Arzneimittel GmbH & Co. KG
  • Chugai Pharma Marketing Ltd.
  • Daiichi Sankyo Deutschland GmbH
  • Dr. K. Hollborn & Söhne GmbH + Co. KG
  • Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG
  • Fresenius Biotech GmbH
  • Lundbeck GmbH
  • MSD Sharp & Dohme GmbH
  • Novartis Pharma GmbH
  • Paesel + Lorei Pharma Vertriebs- und Marketing GmbH
  • Pharma Mar S.A.
  • Pfizer Pharma GmbH
  • Servier Deutschland GmbH
  • Steigerwald Arzneimittelwerk GmbH
  • Teva Generics GmbH
  • Verla-Pharm Arzneimittel GmbH & Co. KG

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.patienteninfo-service.de

 


Quelle: Verbandstag des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) am 18.06.2010 in Berlin (medandmore) (tB).

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