Bericht der Nürnberger Heimaufsicht 2007

 

  • Sozialministerin Stewens: Weitere Qualitätsanstrengungen dringend nötig
  • Mehr Transparenz durch Bayerisches Pflegequalitätsgesetz
  • Berichte der Heimaufsichtsbehörden werden zukünftig veröffentlicht

 

München (26. Juni 2008) – Der Bericht der Nürnberger Heimaufsicht bringt Fälle inakzeptabler Pflege ans Licht. Er zeigt, dass weitere Qualitätsanstrengungen dringend notwendig sind. Wer als Träger die Verantwortung für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen übernimmt, muss sich zu dieser großen Verantwortung auch bekennen. Eine wichtige Rolle kommt auch der Heimaufsicht zu, die als Anwalt der Heimbewohner die Qualität in Pflegeheimen überprüft und einfordert. Gegen festgestellte Mängel muss mit aller Konsequenz vorgegangen werden, etwa mit der Verhängung eines Aufnahmestopps." Mit diesen Worten kommentierte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens in München den Bericht 2007 der Nürnberger Heimaufsicht, der heute im Nürnberger Stadtrat behandelt wird. Zu einer guten Arbeit der Heimaufsicht gehöre nicht nur der Erlass von Anordnungen, sondern auch eine kompetente Beratung der Einrichtungen.

 

Qualitätssteigerungen in der stationären Pflege seien auch oberstes Ziel des Bayerischen Pflegequalitäts-gesetzes, das zum 1. August in Kraft tritt. Die Vorreiterrolle, die Bayern seit Jahren mit der Durchführung von grundsätzlich mindestens einer unangemeldeten Heimnachschau pro Jahr erreicht habe, schreibe das Pflegequalitätsgesetz als Regelfall fest. "Transparenz ist das Gebot der Zeit. Zukünftig werden auch die Prüfberichte der Heimaufsichtsbehörden veröffentlicht. Damit wird die Qualität in der Pflege transparent und alle Einrichtungen werden gezwungen, sich an qualitativ hochwertiger Pflege zu messen", erklärte die Ministerin. Spätestens ab 1. Januar 2011 müssen die Berichte der Heimaufsichtsbehörden über die in den stationären Einrichtungen durchgeführten Prüfungen veröffentlicht werden. Bis dahin werde mit allen 96 Heimaufsichtsbehörden in Bayern ein Prüfleitfaden erarbeitet, der insbesondere eine einheitliche Darstellung nach Außen ermöglichen soll.

 

Bayern engagiere sich seit Jahren in besonderer Weise für eine Verbesserung der Pflegequalität. Stewens: "Durch regelmäßige Fachtage und die Herausgabe von Leitfäden zu Themen wie ‚verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen‘, ‚Sturzprophylaxe‘ zeigen wir den Einrichtungen qualitativ hochwertige und praktikable Handlungsmöglichkeiten auf. Auch Wettbewerbe zu ‚Best-Practice-Beispielen‘ tragen dazu bei, positive Beispiele in der Pflege zu verbreiten. Ein weiterer wichtiger Baustein zur Verbesserung der Pflegequalität sind gut qualifizierte Pflegekräfte. Bayern hat deshalb in den letzten zehn Jahren Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Pflege mit über 14,5 Millionen Euro gefördert."


Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, vom 26.06.2008 (tB).

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