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BMG
Bericht des Expertenbeirats zur konkreten Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Berlin (27. Juni 2013) – Die Soziale Pflegeversicherung ist der jüngste, eigenständige Zweig der Sozialversicherung. Bisher konzentriert sie sich auf zeitlich eng begrenzte Hilfen bei einzelnen Alltagsverrichtungen, insbesondere von vorrangig körperlichen beeinträchtigten Menschen. Damit grenzt sie Menschen mit geistigen Behinderungen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen weitgehend aus. Diese fehlende Gleichbehandlung und die unzureichende Teilhabeorientierung der Pflegeversicherung bedürfen einer Korrektur. Sie führen zu falschen Versorgungsstrukturen und entsprechen nicht den Anforderungen einer demografisch gewandelten Gesellschaft.
Durch eine Reihe von gesetzgeberischen Maßnahmen seit 2001 wurden die genannten Defizite zwar gemindert. Insbesondere das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz verbessert für an Demenz erkrankte Menschen die auf ihre besonderen Bedürfnisse ausgerichtete Betreuung und Pflege. Die Gerechtigkeitslücke ist damit verringert, aber nicht beseitigt worden.
Daher hat der "Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs" in den Jahren 2006 – 2009 ein neues Verständnis von Pflegebedürftigkeit im Rahmen der Pflegeversicherung entwickelt. Zentrale Empfehlung war, einen neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit mit einem entsprechenden, neuen Begutachtungsverfahren zu schaffen.
An diese Vorarbeiten des Beirats aus dem Jahre 2009 hat der Expertenbeirat zur konkreten Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in seinen Beratungen ab dem 1. März 2012 inhaltlich angeknüpft und verbliebene offene Fragen, die für die politischen Beratungen bedeutsam sind, geklärt.
Alle maßgeblichen Organisationen, hochkarätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Sachverständige aus der Pflege waren im Expertenbeirat vertreten. Sie haben ihre spezifische Kompetenz engagiert eingebracht und sich dabei als ein Gremium von Expertinnen und Experten verstanden, das fachlich ausgerichtete Pflege-Empfehlungen zur Entscheidungsfindung der Politik gibt.
Mit dem Abschlussbericht wird nun ein fachlich stimmiges Konzept vorgelegt, das aus Beiratssicht Grundlage für die nach der Bundestagswahl erforderlichen politischen Beratungen und gesetzgeberischen Maßnahmen sein könnte und sein sollte. Mit diesem Bericht kann die zukünftige Politik dieses Ziel zeitnah erreichen.
Wir danken allen Expertinnen und Experten im Beirat, den beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und den Gästen aus den Ministerien sowie den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle des Expertenbeirats, hier insbesondere Heike Hoffer, der Leiterin der Geschäftsstelle, und Anne Ueberall-Jahn für die in den 15 Monaten geleistete intensive Arbeit und die dadurch erzielten Ergebnisse.
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