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KBV reagiert auf Bericht von Transparency Deutschland zu Korruption im Gesundheitswesen
Mangelhafter Bericht ohne Anspruch auf Aktualität – KBV erwartet Korrektur
Berlin (18. Juni 2008) – "Schlecht recherchiert und veraltet sind die Informationen von Transparency International (TI). Die von der Organisation gestern veröffentlichte Neufassung eines Grundsatzpapiers zu Transparenzmängeln und Korruption im Gesundheitswesen enthält längst überholte Darstellungen. Die Wirklichkeit sieht anders aus." Das hat Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin festgestellt. "Dies gilt etwa für den Passus über manipulationsfreie Praxis-Software. Der Vorwurf lautet, die KBV habe lediglich eine freiwillige Selbstverpflichtung mit den Herstellern vereinbart. Das ist falsch und entspricht nicht dem aktuellen Stand", betonte Müller.
Richtig ist: Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die KBV haben einen Katalog erarbeitet, der die Ansprüche an eine manipulationsfreie Verordnung von Arzneimitteln umsetzt. Dazu gehören konkrete Anforderungen an die Produkte der Software-Anbieter. Zusätzlich müssen alle Hersteller ihre Programme zertifizieren lassen. Ab dem 1. Juli dürfen die niedergelassenen Ärzte nur noch entsprechend geprüfte Programme für die Verordnung von Medikamenten nutzen. Wer das nicht tut, kann von seiner Kassenärztlichen Vereinigung sanktioniert werden.
Doch nicht nur bei diesem Thema beruhen die Vorwürfe von Transparency International auf längst überholten Fakten. So stellt das Papier die Legitimation des Länderausschusses, eines Gremiums der KBV, infrage. Dazu stellte Müller klar: "Dieses Gremium existiert seit fast vier Jahren nicht mehr! Hier von schlampiger Recherche zu sprechen ist beinahe eine Untertreibung. Von einer Organisation mit dem Leumund von Transparency International, die für sich in Anspruch nimmt, über Missstände aufzuklären, erwarte ich, dass die von ihr präsentierten Fakten auch stimmen. Ein Blick auf unsere Website oder ein simpler Anruf hätten da schon genügt. Die KBV erwartet von TI eine Richtigstellung."
Quelle: Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom 18.06.2008 (tB).