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BfARM
Bundesopiumstelle bringt neues BtM-Rezept heraus
Bonn (15. November 2012) – Die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird im ersten Quartal 2013 neue Betäubungsmittelrezeptformulare (BtM-Rezepte) herausgeben.
Neu eingefügte Sicherheitsmerkmale sorgen für eine fälschungssichere Verwendung der BtM-Rezepte. Die Echtheit der BtM-Rezepte kann in jeder Apotheke mit einfachen Mitteln überprüft werden. Unter UV-A-Licht (wie bei der Geldscheinprüfung) verändert das weitgehend gelbliche BtM-Rezept seine Farbe und die schwarz eingedruckte Rezeptnummer erscheint grünlich-fluoreszierend.
Mit der Einführung neuer BtM-Rezepte wird dem Anliegen des Gesetzgebers Rechnung getragen, die Versorgung der Bevölkerung mit Betäubungsmitteln ohne übermäßigen bürokratischen Aufwand zu gewährleisten und gleichzeitig den Missbrauch von Betäubungsmitteln so weit wie möglich auszuschließen.
Die alten BtM-Rezepte behalten bis auf Weiteres ihre Gültigkeit. Ärzte sollten auf keinen Fall ihre alten BtM-Rezepte unaufgefordert an die Bundesopiumstelle zurücksenden, um sie gegen neue BtM-Rezepte einzutauschen. Die alten BtM-Rezepte sollten weiterverwendet werden bis sie vollständig aufgebraucht sind.
Die Regelungen für das Ausfüllen der BtM-Rezepte ändern sich nicht. Die neuen BtM-Rezepte werden jedoch weitgehend an das aktuelle Muster 16 (Muster für das „Kassenrezept“) angepasst. Sie tragen zudem eine deutlich sichtbare, fortlaufende, neunstellige Rezeptnummer. Die Zuordnung der BtM-Rezepte zum verschreibenden Arzt erfolgt in Zukunft ausschließlich über diese Rezeptnummer.
Die Bundesopiumstelle stellt den verschreibenden Ärzten jährlich ca. 12 Millionen Betäubungsmittelrezepte schnell und kostenlos zur Verfügung. Sie dienen der Versorgung von Patientinnen und Patienten, die auf Betäubungsmittel, wie z.B. starke Schmerzmittel, angewiesen sind.
Weiterführende Informationen zum neuen BtM-Rezept, inklusive einer detaillierten Beschreibung der Sicherheitsmerkmale, hat das BfArM im Internet zusammengestellt: www.bfarm.de/btm-rezept
Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM), 15.11.2012 (tB).