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BGH-Beschluss über die Anford erungen an Patientenverfügungen
Patientenverfügung: BGH sorgt für Klarheit
Dortmund (9. August 2016) – "Dreißig Prozent der Deutschen haben bislang eine Patientenverfügung abgefasst. Viele sind sich nicht sicher, ob ihre Dokumente praxistauglich sind. Deshalb ist es gut, dass der BGH mit seinem Beschluss für Klarheit gesorgt hat. Formulierungen in Patientenverfügungen müssen hinreichend konkret sein. Denn schließlich geht es um Entscheidungen über Leben und Tod. Ankreuzformulare sind deshalb in der Regel unzureichend und wiegen die Verfasser in falscher Sicherheit. Nach dem Beschluss sind Millionen Deutsche aufgefordert, ihre Dokumente zu überprüfen."
Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.
Quelle: Deutsche Stiftung Patientenschutz, 09.08.2016 (tB).