BMG

Bessere Qualität der Inkontinenzhilfsmittel muss schnellstens bei den Versicherten ankommen

 

Berlin (15. März 2016) – Nach der Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes, die Qualität der Inkontinenzhilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis angehoben zu haben, fordert Staatssekretär Karl-Josef Laumann, dass die besseren Produkte umgehend bei den Versicherten ankommen. "Der GKV-Spitzenverband hat endlich auf die vielen Beschwerden der Patientinnen und Patienten reagiert und das Hilfsmittelverzeichnis geändert. Ich werde mir das allerdings weiterhin ganz genau anschauen. Denn Ankündigungen alleine reichen nicht. Entscheidend ist, dass die Versicherten tatsächlich die Hilfsmittel erhalten, die sie benötigen. Das heißt: Sie müssen qualitativ und quantitativ dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen. Das war bislang in vielen Fällen ganz klar nicht der Fall", sagt Laumann.


Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung mahnt daher, bei der Umsetzung der neuen Vorschriften ein deutlich höheres Tempo vorzulegen. Laumann: "Ich fordere die Krankenkassen auf, die Versorgung schnellstens umzustellen. Es wäre unverantwortlich, die Übergangsfrist von einem Jahr bis zum Ende auszureizen. Versicherte, die auf vernünftige Inkontinenzhilfsmittel angewiesen sind, können nicht so lange warten."

 

Laumann begrüßt zugleich die Ankündigung des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer, dass künftig kein Versicherter mehr Aufzahlungen leisten müsse, um wirklich gut versorgt zu werden. „Es ist ein Unding, dass Patientinnen und Patienten bisher oftmals aus eigener Tasche draufzahlen müssen, um eine ausreichende Qualität zu bekommen. Ich hoffe, dass das bald der Vergangenheit angehört. Ich bin der Meinung, dass dafür künftig jeder Leistungserbringer mehrere aufzahlungsfreie Hilfsmittel anbieten muss. Denn nicht jedes Produkt ist für jeden Versicherten geeignet. Darüber hinaus brauchen wir Klarheit darüber, wie viele Versicherte welcher Krankenkasse in welcher Höhe Aufzahlungen leisten. Hier brauchen wir eine klare Verpflichtung zur Veröffentlichung der entsprechenden Daten“, erklärt Laumann.

 

 

  • Diese und weitere Forderungen zur Reform der Hilfsmittelversorgung hatte der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit erst kürzlich in einem Positionspapier veröffentlicht. Dieses ist auf der Internetseite des Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung abrufbar unter: http://www.patientenbeauftragter.de/images/positionspapiere/20160220

 

 


Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), 15.03.2016 (tB).

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