BMG

Bundesregierung stärkt die Versorgung am Lebensende

 

Berlin (12. November 2015) – Schwerkranke und sterbende Menschen benötigen in ihrer letzten Lebensphase die bestmögliche menschliche Zuwendung, Pflege und Betreuung. Mit einer neuen Förderinitiative will die Bundesregierung die Forschung und damit die Versorgung am Lebensende weiter verbessern. Um die Betreuung schwerkranker Menschen überall in Deutschland zu stärken, hat der Deutsche Bundestag am 5. November 2015 mit großer Mehrheit das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung beschlossen.


„Wir intensivieren die Forschungsanstrengungen, um die Begleitung und Pflege sterbender Menschen weiter zu verbessern. Auch wollen wir unsere Forschungskapazitäten in diesem sensiblen Bereich ausbauen und die Bedürfnisse der Patienten besonders berücksichtigen. Das heißt wir fördern verstärkt den wissenschaftlichen Nachwuchs und binden Angehörige und Pflegende in die Forschungsvorhaben ein“, sagte Bundesforschungsministerin Wanka.

 

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Jeder soll die Gewissheit haben, am Lebensende bestmöglich betreut und gut versorgt zu werden. Deshalb stärken wir die Hospiz- und Palliativversorgung überall dort, wo Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen – sei es zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz. Die neue Forschungsinitiative ist ein wichtiger Schritt, um die Palliativversorgung am Lebensende weiter zu verbessern.“

 

Mit der Förderinitiative wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung Vorhaben der Versorgungsforschung und klinische Studien sowie Projekte zur Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses fördern, um die Palliativversorgung in Deutschland weiter voranzubringen. Dabei geht es beispielsweise um die Linderung von Schmerzen, Atemnot und psychischen Leiden. Eine spätere zweite Förderrunde ist geplant, um die Nachhaltigkeit der Forschungen zu unterstützen. Damit greift das BMBF auch die kürzlich veröffentlichte gemeinsame Stellungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften auf.

 

Das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung des Bundesgesundheitsministeriums, das der Deutsche Bundestag in der letzten Woche beschlossen hat, sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um die Betreuung schwerkranker Menschen in ganz Deutschland zu stärken. Die Hospizarbeit wird finanziell besser gefördert. Mit gezielten Maßnahmen und finanziellen Anreizen soll zudem die ambulante Palliativversorgung gestärkt werden. Auch in Pflegeheimen und Krankenhäusern wird die Hospiz- und Palliativversorgung ausgebaut, denn viele Menschen verbringen ihre letzten Lebensmonate dort. Deshalb sollen Pflegeheime besser mit Hospizdiensten und Ärzten zusammenarbeiten. Zudem erhalten Versicherte und ihre Angehörigen künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung.

 

 

Weitere Informationen

 

 

 


Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 12.11.2015 (tB).

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