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Kabinett beschließt Bericht zu Modellklauseln zur akademischen Erstausbildung von Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten

Berlin (17. August 2016) – Das Bundeskabinett hat heute dem von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgelegten "Bericht über die Ergebnisse der Modellvorhaben zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten" zugestimmt.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: "Mit mehr als fünf Millionen Beschäftigten ist die Gesundheitswirtschaft ein bedeutender Beschäftigungszweig. Jeder achte Erwerbstätige arbeitet im Gesundheitsbereich und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung – sei es im unmittelbaren Umgang mit den Patienten, in der Forschung oder bei der Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Der Bericht ist eine gute Grundlage für die weitere Diskussion um eine akademische Erstausbildung in den Berufen der Ergotherapeuten, Hebammen, Logopäden und Physiotherapeuten."

2009 wurden im Ergotherapeutengesetz, im Hebammengesetz, im Gesetz über den Beruf des Logopäden sowie im Masseur- und Physiotherapeutengesetz Regelungen vorgesehen, die die Erprobung akademischer Erstausbildungen in diesen Berufen ermöglichen sollten. Die Erprobung wurde wissenschaftlich begleitet. Für den Bericht wurden die Evaluierungen aus acht Bundesländern mit insgesamt 25 Modellstudiengängen ausgewertet.

Der Bericht empfiehlt, die bis zum 31. Dezember 2017 befristet eingesetzten Modellregelungen um zehn Jahre zu verlängern, um diesen Prozess weiterhin wissenschaftlich zu begleiten und auszuwerten. Dabei sollen Möglichkeiten, die Modellausbildungen stärker an die hochschulischen Gegebenheiten anzupassen, erprobt und die langfristigen – auch finanziellen – Auswirkungen einer akademischen Ausbildung untersucht werden. Die Bundeseinheitlichkeit der Ausbildung an sich und das Erreichen des Ausbildungsziels sollen dabei weiterhin gewährleistet bleiben.

Übereinstimmend kommen alle Auswertungen zu dem Ergebnis, dass es dauerhaft wünschenswert und machbar ist, primärqualifizierende Studiengänge für die vier beteiligten Berufsgruppen einzurichten. Die Mehrheit der Auswertungen spricht sich für eine Teilakademisierung aus. Gleichzeitig solle die fachschulische Ausbildung erhalten bleiben. Voraussetzung dafür sei allerdings eine Umgestaltung der gesetzlichen Ausbildungsregelungen.

Der Bericht wird dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und im Anschluss daran veröffentlicht.


Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 17.08.2016 (tB).

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