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Verbesserter Gesundheitsschutz bei Infektionsausbrüchen

 

Berlin (28. März 2013) – Heute ist das Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit kann es am 29. März 2013 in Kraft treten. Mit dem Gesetz werden Regelungen zur Verbesserung des Meldesystems bei Infektionskrankheiten eingeführt, die einen besseren Schutz für die Menschen bedeuten. Die Melde- und Übermittlungsfristen für Infektionskrankheiten werden verkürzt, damit die Gesundheitsämter und das Robert Koch-Institut schneller über meldepflichtige ärztliche Diagnosen und Labornachweise informiert sind und schneller Maßnahmen ergreifen können. So verkürzt sich die Zeit von der Arztpraxis oder dem Labor über das Gesundheitsamt und die zuständige Landesstelle an das Robert Koch-Institut auf 3 bis 5 Tage. Bisher konnten diese Fristen bis zu etwa 16 Tagen betragen. Damit werden aus Erfahrungen Konsequenzen gezogen, die man während der EHEC-Krise in Deutschland gemacht hat.

 

Die Weitergabe von Informationen von den Gesundheitsämtern an die örtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden wird bundeseinheitlich geregelt. Im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ist zeitnah eine Regelung über den umgekehrten Informationsfluss vorgesehen. Dadurch sollen die vorhandenen Erkenntnisse besser sowohl für den Infektionsschutz als auch für die Lebensmittelsicherheit genutzt werden.

 

Für weitere Verbesserungen des Meldesystems in der Zukunft entwickelt und erprobt das Bundesministerium für Gesundheit ein „Deutsches Elektronisches Meldesystem für Infektionsschutz“ (DEMIS). Damit soll für das Meldewesen eine medienbruchfreie informationstechnologische Lösung gefunden werden, die hohe Datensicherheitsanforderungen erfüllt.

 

Mit dem Gesetz treten weitere wichtige Änderungen im Bereich Infektionsschutz in Kraft:

 

  • Meldepflicht für Rötelninfektionen: Die Europäische Region der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat das Ziel, die Röteln, das angeborene Rötelnsyndrom und die Masern bis 2015 zu eliminieren. Die Einführung der Meldepflicht ermöglicht die Einschätzung der deutschen Erkrankungszahlen und der Wirkung von Maßnahmen zur Eindämmung der Erkrankung.
  • Eine Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz wird auch für Mumps, Keuchhusten und Windpocken eingeführt. Den Gesundheitsämtern helfen die Meldungen, Krankheitsausbrüche frühzeitig zu erkennen und wirksame Schutzmaßnahmen gegen eine Weiterverbreitung treffen zu können.

 

Das Gesetz enthält außerdem detaillierte Regelungen darüber, wie die Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) in Deutschland umgesetzt werden, die dem Schutz der Gesundheit vor einer grenzüberschreitenden Ausbreitung von bedrohlichen Krankheiten dienen.

 

Die EHEC Epidemie von Mai bis Juli 2011 stellte das deutsche Gesundheitssystem vor große Herausforderungen. Gemessen an der Zahl der vom hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS) betroffenen Fälle war er weltweit der größte jemals beschriebene Ausbruch. Ausbrüche im Zusammenhang mit dem enterohämorrhagischen Escherichia coli-Bakterium treten immer wieder auf. Die Bundesregierung hatte bereits im August 2011 Konsequenzen gezogen und mit dem Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze Regelungen auf den Weg gebracht, um Bürgerinnen und Bürger noch besser vor lebensmittelbedingten Infektionskrankheiten zu schützen. Nach Beendigung eines auf Antrag des Bundesrates durchgeführten Vermittlungsverfahrens tritt das Gesetz nun im Wesentlichen in der vom Bundestag am 9. Februar 2012 beschlossenen Fassung in Kraft.

 


 

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), 28.03.2013 (tB).

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