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Ambulant betreute Wohngemeinschaften und Pflegeheime nicht gegeneinander ausspielen

 

Stuttgart (5. Juli 2012) – Die am letzten Freitag vom Bundestag beschlossene Pflegereform geht in einzelnen  Punkten in die richtige Richtung, greift aber insgesamt viel zu kurz. Darin  waren sich die Referentinnen und Referenten des gestrigen Fachtages der bpa-Landesgruppe Baden-Württemberg (Bundesverband privater Anbieter sozialer  Dienste e. V.) einig. Rund 160 Vertreter aus Fachkreisen und Landespolitik waren  nach Sindelfingen gekommen, um aktuelle Entwicklungen und Zukunftsperspektiven  in der Pflege zu diskutieren.

 

Bemängelt wurde auf dem Fachtag, dass von den Verbesserungen der Reform nur ambulant versorgte Pflegebedürftige der Pflegestufen 0 bis II profitieren, während  alle anderen Pflegebedürftigen leer ausgehen. „Ich vermisse ein Gesamtkonzept für die Zukunft der Pflege“, kritisierte auch Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) und verwies vor allem auf den fehlenden neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff.

 

Die Sozialministerin machte deutlich, dass es die Landesregierung weiterhin eigene, vom Bund unabhängige Akzente in der Pflege setzen werde. Altpeter berichtete weiter, dass die bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Neugestaltung des Heimrechts in Baden-Württemberg nun umgesetzt werde. „Dabei werden wir berücksichtigen, dass das Schutzbedürfnis je nach Versorgungsform unterschiedlich und zum Beispiel in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft geringer ist als in einer stationären Einrichtung“. Die Eckpunkte des neuen Gesetzes würden derzeit zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt und im Anschluss im konstruktiv-kritischen Dialog mit dem bpa und den anderen Verbänden diskutiert.

 

Der bpa begrüßt es ausdrücklich, dass die Landesregierung die Voraussetzungen dafür schaffen will, dass auch in Baden-Württemberg vermehrt ambulant betreute Wohngemeinschaften entstehen können. „Der Bedarf an Pflegeheimplätzen wird aber aufgrund der demographischen Entwicklung trotzdem zunehmen.

 

Erleichterungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften dürfen daher nicht mit noch höheren Anforderungen für Pflegeheime einher gehen“, betonte der Vorsitzende der bpa-Landesgruppe Baden-Württemberg Rainer Wiesner. Wiesner kritisierte die Praxis der Heimaufsichten, die Pflegedienstleitungen nicht auf die Fachkraftquote und die Personalausstattung im Bereich Pflege und Betreuung anzurechnen, wenn und soweit sie von der direkten Pflege freigestellt sind. „Diese Vorgehensweise widerspricht den geltenden Vereinbarungen, verteuert die stationäre Pflege und verschärft das Fachkräfteproblem unnötig“, machte Wiesner deutlich.

 

Auch dass einige Heimaufsichten eine Beratung der Einrichtungen zur Landesheimbauverordnung verweigern, ist aus Sicht des bpa nicht akzeptabel. Das aktuelle Problem: Die Verordnung sieht vor, dass auch bestehende Einrichtungen ab 2019 für jeden Bewohner ein Einzelzimmer zur Verfügung stellen müssen bzw. deren Wohngruppen nur noch maximal 15 Plätze umfassen dürfen. „Viele bestehende Einrichtungen, die seit Jahren einen wichtigen Beitrag zur pflegerischen Infrastruktur leisten, sind dadurch in ihrem Bestand gefährdet. Diese Einrichtungen können nicht bis zum Ablauf der Übergangsfrist warten, ob sie eine – laut Verordnung ausdrücklich zulässige – Ausnahme oder Befreiung erhalten können“, so Wiesner.

 


 

Quelle: Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), 05.07.2012 (tB).

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