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Baden-Württemberg: bpa fordet Stärkung der bestehenden Pflegeberatung statt Errichtung von Pflegestützpunkten
Entscheidung der Landesregierung noch nicht gefallen
Stuttgart (30. Mai 2008, ots) – In der politischen Auseinandersetzung um das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz waren die Pflegestützpunkte einer der Knackpunkte. Nun entscheiden die Länder darüber, ob sie eingerichtet werden oder nicht.
In Baden-Württemberg ist eine Entscheidung darüber bisher nicht gefallen, wie die Ministerin für Arbeit und Soziales Monika Stolz in ihrer Stellungnahme zu einer aktuellen Landtagsanfrage der SPD-Fraktion betont. Mit den Angeboten der Pflegekassen, der kommunalen Beratung im Rahmen der Daseinsvorsorge sowie der Pflegeberatung nach § 45 SGB XI durch die Pflegedienste steht nach Auffassung der Ministerin in Baden-Württemberg bereits ein vielfältiges Beratungsangebot zur Verfügung. Doppelstrukturen, so Stolz in ihrer Stellungnahme weiter, sollen so weit wie möglich vermieden werden.
Dass die Landesregierung vorrangig auf die bestehenden Strukturen setzt und die Errichtung von Pflegestützpunkten sorgfältig prüft, wird vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) ausdrücklich begrüßt. "Bereits jetzt haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einen Anspruch auf Pflegekurse, individuelle Schulungen, Anleitungen in der häuslichen Umgebung bis hin zur Überleitungspflege aus dem Krankenhaus durch Pflegeeinrichtungen", erklärt Rainer Wiesner, Vorsitzender der bpa-Landesgruppe Baden-Württemberg. "Allein der bpa hat in Baden-Württemberg rund 350 Pflegeberater nach einem mit den Pflegekassen entwickelten Konzept ausgebildet und im Einsatz. Den Aufbau von Pflegestützpunkten halten wir daher für nicht erforderlich."
Aus Sicht des bpa ändert die Verlagerung der Entscheidung auf die Länder zudem nichts an der fachlichen Kritik, die im Zuge der Pflegereform an den Pflegestützpunkten geäußert wurde. "Pflegestützpunkte sind nicht der richtige Weg zu einer flexiblen, zugehenden Beratung. Pflegebedürftige und ihre Angehörige wollen in ihrer Häuslichkeit – im Krisenfall auch im Krankenhaus – beraten werden und sie wollen außerdem wählen, wer sie berät. Die erheblichen Mittel aus der Pflegeversicherung für die Pflegestützpunkte sollten daher besser für weitere direkte Leistungsverbesserungen sowie die Stärkung der bestehenden Angebote eingesetzt werden", so Wiesner abschließend.