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bpa
Pflegereform führt zu ‚Stoppuhrpflege‘ in der Häuslichkeit
Berlin (26. Juni 2012) – Seit Monaten warnt der bpa (Bundesverband privater Anbieter sozialer Anbieter e. V.) vor den Konsequenzen durch das Pflege-NeuausrichtungsGesetz in der häuslichen Pflege. Jetzt befürchten auch die ersten Bundesländer steigende Sozialhilfeausgaben und zusätzliche Bürokratie. Das PNG will Flexibilisierung der Leistungen erreichen und beabsichtigt zwei nebeneinander bestehende Leistungs- und Preissysteme einzuführen – die Zeit- oder Leistungskomplexvergütung.
Für den Pflegebedürftigen wird das System undurchsichtiger. Ca. 1 Million Pflegeverträge in Deutschland müssen geändert sowie alle Vergütungs- und Leistungsvereinbarungen für die ca. 12.000 Pflegedienste neu verhandelt werden. Für die Umstellung allein entstünden laut Gesetzentwurf Bürokratiekosten von 3,6 Millionen Euro, die in keinem Verhältnis zu den gewünschten Effekten stehen. Darüber hinnaus werden die Kosten für die einzelnen Pflegebedürftigen steigen.
Im Rahmen der bisherigen Pauschalvergütung konnten die Pflegedienste die überwiegende Anzahl der Hilfebedürftigen gleichförmig, trotz Teilkaskoleistungen der Pflegeversicherung, versorgen. Die Leistungen waren für alle Pflegebedürftigen, unabhängig von deren Schweregrad und Versorgungsumfang, gleich. Zukünftig soll es eine minutengenaue Zeiterfassung geben. Damit werden die Leistungen durch die wegfallende Mischkalkulation für den Einzelnen, insbesondere für die umfänglich pflegebedürftigen Menschen, teurer. Es wird eine sozial unausgewogene Vergütungsregelung erzwungen, ohne dass die Pflegedienste dieses wollten.
„Die vorgesehene Gesetzesänderung zur Leistungsbemessung von Pflegediensten führt zwangsläufig zu deutlichen Preissteigerungen, die die Politik in Kauf nimmt“, warnt Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa und fährt fort: „Gleichzeitig bleibt völlig offen, wie Qualitätsanforderungen und Personalplanung berücksichtigt werden sollen. Zudem sind es wieder die Pflegedienste die den Pflegebedürftigen eine verwirrende und ungewollte Regelung des Gesetzgebers erklären müssen. Am Ende müssen dann diese Regelungen mit den Kostenträgern verhandelt und leistungsgerechte Vergütung vereinbart werden. Hier ist der Streit vorprogrammiert.“ Grundsätzlich wäre eine Flexibilisierung, die den Pflegebedürftigen Vorteile bringt und den Pflegedienst entlastet, zu begrüßen.
Quelle: bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. , 26.06.2012 (tB).