bpa-Präsident Meurer fordert praxistaugliche Regelungen

„Digitalisierung braucht vollständige Berücksichtigung der Pflege“

 

Berlin (27. Februar 2020) — „Bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens darf die Pflege nicht fehlen. In der Mehrzahl der Regelungen wird die Pflege nunmehr mitgenannt. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, dennoch gibt es Beschränkungen und es werden längst nicht alle Potentiale der Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte genutzt.“ Das sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), anlässlich der heutigen Anhörung zum Referentenentwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG).

Erforderlich sei eine vollständige Beteiligung der Pflege. „Wer Digitalisierung will, muss die Pflege mitdenken“, fordert der bpa-Präsident. Dafür brauche es klare und einfache Zugänge zu den erforderlichen Daten, wie sie auch Ärzten zur Verfügung stehen, und die unbürokratische Übermittlung von Rezepten und Verordnungen mit Zustimmung der Versicherten. Stattdessen werde die Pflege beim Datenaustausch, der ja der Versorgungsqualität dienen und damit den Pflegebedürftigen zugutekommen soll, noch nicht vollständig einbezogen.

Die vorgesehene zeitliche Begrenzung der Zugriffsgewährung sei für den Alltag in der pflegerischen Versorgung wenig sinnvoll. Meurer: „Ein pflegebedürftiger Mensch, ob im Pflegeheim oder Daheim, begibt sich in eine langfristige Versorgungssituation. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso eine Zugriffsgewährung hier zeitlich beschränkt werden muss. Stattdessen sollte es dem Pflegebedürftigen freistehen, für die gesamte Dauer seiner Versorgung durch den jeweiligen Leistungserbringer diesem eine Zugriffsberechtigung erteilen zu können.“

 

  • Die vollständige Stellungnahme des bpa zum Referentenentwurf ist  hier zu finden.

 

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe <http://www.youngpropflege.de>www.youngpropflege.de oder auch <http://www.facebook.com/Youngpropflege>www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die pflegerische Infrastruktur liegen bei etwa 26,6 Milliarden Euro.

 


Quelle: bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V., 27.02.2020 (tB).

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