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BQS veröffentlicht Bericht zur Entwicklung der Integrierten Versorgung 2004 – 2008
Düsseldorf (24. Juli 2009) – Krankenhäuser, Vertragsärzte, Rehabilitationszentren und weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen haben mit den gesetzlichen Krankenkassen seit der Gesundheitsreform 2004 durchschnittlich 1.500 Verträge pro Jahr zur Integrierten Versorgung geschlossen. Dies geht aus einem von der BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung heute veröffentlichten Bericht über die Entwicklung der Integrierten Versorgung in Deutschland hervor.
Der BQS-Bericht stellt die bundesweit umfassendste Datenbasis zur Integrierten Versorgung in den Jahren 2004 bis 2008 dar. Die teilnehmenden Krankenkassen repräsentieren einen Marktanteil von 95 Prozent der gesetzlich Versicherten. Die Kassen machten Angaben zur Anzahl teilnehmender Versicherter, Vergütungsvolumen der Verträge sowie Art der Erkrankungen. Die Daten der Krankenkassen stellen Planwerte bzw. Schätzungen zur zukünftigen Inanspruchnahme der gemeldeten Verträge dar. Im Berichtszeitraum wurden am häufigsten Integrationsverträge zu kardiologischen, neurochirurgischen und orthopädisch-unfallchirurgischen Leistungen abgeschlossen. Insgesamt entfällt über 50 Prozent des Vergütungsvolumens der Verträge auf diese Behandlungen. Sie dominieren die Statistik auch hinsichtlich der Anzahl teilnehmender Versicherter (46 Prozent) und hinsichtlich der Anzahl der Verträge (35 Prozent).
Gleichzeitig setzten die Krankenkassen in den Bundesländern unterschiedliche Schwerpunkte: Verträge zur indikationsübergreifenden Versorgung, bei denen die Verbesserung der Zusammenarbeit der Leistungserbringer untereinander im Vordergrund steht, wurden vorwiegend in den Versorgungsregionen Bayern, Berlin, Brandenburg, Saarland und Sachsen vereinbart. Diese Verträge haben beispielsweise zum Ziel, mit Haus- und Fachärzten die Prävention zu optimieren. Demgegenüber wurden in den Versorgungsregionen Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Schleswig-Holstein und Thüringen insbesondere Verträge mit indikationsbezogenen Schwerpunkten abgeschlossen. In diesen Verträgen wird die sektorenübergreifende Behandlung einer bestimmten Erkrankung vereinbart – beispielsweise für Patienten mit Hüftoperationen die Voruntersuchung durch den niedergelassenen Facharzt, die Operation im Krankenhaus und die Nachbehandlung in der Rehabilitationsklinik.
In sehr geringem Maße wurde die Möglichkeit genutzt, Integrationsverträge mit Pflegekassen oder Pflegeeinrichtungen abzuschließen. Auch die Öffnung der Integrierten Versorgung für die ambulante Versorgung durch Kliniken konnte nur begrenzt umgesetzt werden.
Ende 2008 lagen der von der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen eingerichteten Registrierungsstelle 6.407 Meldungen zu bestehenden Integrationsverträgen vor. Für das Jahr 2008 rechneten die Krankenkassen insgesamt mit vier Millionen teilnehmenden Versicherten und Ausgaben in Höhe von 811 Millionen Euro.
Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern wurden in den Jahren 2004 und 2005 insgesamt 336 Millionen Euro zur Anschubfinanzierung integrierter Versorgungsformen von der Vergütung abgezogen. Diesen Einnahmen standen Ausgaben in Höhe von 620 Millionen Euro gegenüber. Da die Krankenkassen allerdings ihre Ausgaben nur bis zur Höhe der Einnahmen aus der Anschubfinanzierung melden mussten, lagen die tatsächlichen Ausgaben vermutlich höher als an die Registerstelle gemeldet.
Hintergrund
Unter integrierter Versorgung wird „eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende Versorgung der Versicherten oder eine interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung“ (§ 140a SGB V) verstanden. Die Registrierungsstelle § 140d bei der BQS wurde im Jahr 2004 von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen gegründet. Durch die Gesundheitsreform 2004 hatte der Gesetzgeber von 2004 bis 2006 die sogenannte Anschubfinanzierung eingeführt. Die Vergütungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Kliniken wurden um bis zu ein Prozent gekürzt, um mit diesen Mitteln die Umsetzung von Verträgen zur Integrierten Versorgung zu fördern. Einbehaltene, aber innerhalb von drei Jahren nicht verwendete Mittel müssen zurückgezahlt werden. Die Anschubfinanzierung wurde mit der letzten Gesundheitsreform bis 2008 verlängert und ist nun ausgelaufen.
Download
Bericht zur Entwicklung der Integrierten Versorgung 2004 – 2008 unter
http://www.bqs-register140d.de/dokumente/bericht-140d.pdf
Quelle: Pressemitteilung der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) vom 24.07.2009.