Brief an Bundeskanzlerin Merkel

Medikamente in der Ambulanten Palliativversorgung

 

Fulda (6. Dezember 2010) – Mit drei PalliAktiven der ambulanten Versorgung haben Dr. Eckhard Eichner, Dr. Matthias Thöns und ich  einen Brief an Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einem offensichtlichen und unbeabsichtigten Mißstand in der Gesetzgebung geschrieben und miteinander abgestimmt. (Leider stehe wohl aus rechtlichen Gründen nun wohl ich alleine darunter.). Er ist nun für vier Wochen online. In dieser Zeit kann jeder abstimmen, ob er von ihrem Büro beantwortet werden sollte oder nicht. Die Briefe mit den meisten pro-Stimmen werden verbindlich beantwortet.

 

Bitte leiten Sie diese Mail an Ihre Freunde, Bekannten, Mitarbeiter weiter, wenn Sie glauben, dass sie von dieser Aktion noch nichts wissen. Wir sind gespannt, wieviele Menschen sich beteiligen werden.

 

 

Der Text des Briefes:

 

 

Gesundheit

Medikamente in der Ambulanten Palliativversorgung

 

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

 

auf Initiative der Bundesregierung wurde die Versorgung Sterbender in der häuslichen Umgebung dramatisch verbessert. Diese sogenannte Palliativversorgung entwickelt sich auch rasch in eine gute Richtung.

 

Mit zunehmender Umsetzung wird aber ein großes Problem offensichtlich: Die medikamentöse Versorgung Sterbender im häuslichen Umfeld ist nicht geregelt.


Sterbende benötigen oft starkwirksame Schmerzmittel. Häufig ist es notwendig, etwa zu ungünstigen Tageszeiten, Wetterbedingungen oder Wohnorten medizinisch zwingend erforderliche Medikamente den Patienten zu überlassen. Denn Schmerzen und andere Qualen halten sich nicht an Öffnungszeiten von Apotheken. Auch müssen diese Medikamente in Apotheken oft erst bestellt werden (nach einer wissenschaftlichen Untersuchung in 75% der Fälle).


Die Palliativmediziner, die auf Hausbesuch vor Ort sind, dürfen aber zum Beispiel morphinähnliche Medikamente gegen schwerste Schmerzen oder Atemnot auch nicht in wenigen Einzeldosen zur Überbrückung dieser Zeit beim Patienten lassen. Tun sie das, so ist dies eindeutig ein Straftatbestand!

 

Auch sind für eine Palliativsituation – insbesondere bei unter großem Leid sterbenden Kindern – fast keine Medikamente zugelassen. Das meiste wird also außerhalb der Zulassung ("off-label") eingesetzt, auch hier ist die Problematik bei den Betäubungsmitteln besonders kritisch, da auch hier neben den finanziellen Regressen für die Verschreiber auch strafrechtliche Probleme auftreten können.

 

Menschen, die medizinisch korrekt und gesellschaftlich erwünscht anderen in Not helfen, dürfen nicht von existenzvernichtenden Geldbußen und Haftstrafen bedroht sein. Deshalb bitten wir Sie, uns zu erklären, wie hierfür umgehende Abhilfe geschaffen werden kann.

 

Hochachtungsvoll

Thomas Sitte

 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Sitte
Vorstandsvorsitzender
Deutsche PalliativStiftung

 

 

Link

 

http://direktzu.de/kanzlerin/messages/29666?order=random

 

1. der Link:  http://direktzu.de/kanzlerin/messages?view=expanded

 

2. rechts oben Kästchen SUCHEN anklicken 
3. “Medikamente in der ambulanten Palliativversorgung” eingeben
4. diesen Bericht anklicken
5. lesen
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8. dort “bitte aktivieren Sie ihren Zugang” anklicken
9. auf + dafür stimmen
10. das war´s

 

 


Quelle: Deutsche PalliativStiftung, 06.12.2010 (tB).

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