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Bundesärztekammer
Erklärung zur Bedeutung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls als sicheres Todeszeichen
Berlin (11. Oktober 2018) – „Die Bedeutung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) als sicheres Todeszeichen ist naturwissenschaftlich begründet.“ So lautet die Kernaussage einer wissenschaftlichen Übersichtsarbeit, die in dieser Woche im Deutschen Ärzteblatt erscheint und die im Auftrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (BÄK) von einer Expertengruppe des Wissenschaftlichen Beirates der BÄK erstellt wurde. Die Autoren beantworten wichtige Fragen zu dem umgangssprachlich als „Hirntod“ bezeichneten IHA und stellen dessen medizinisch-naturwissenschaftliche Bedeutung als sicheres Todeszeichen fest.
In Deutschland hat der Gesetzgeber der BÄK die Aufgabe übertragen, den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft für die Regeln zur Feststellung des IHA in Richtlinien festzustellen. Die Richtlinie wurde zuletzt im Jahr 2015 auf Empfehlung eines Arbeitskreises des Wissenschaftlichen Beirats der BÄK mit Genehmigung des Bundesgesundheitsministeriums fortgeschrieben. „Diesen gesetzlichen Auftrag zur Richtlinienerstellung verstehen wir auch als Verpflichtung, über die Bedeutung und die Sicherheit dieses diagnostischen Verfahrens sowie über die Folgen des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls für die Betroffenen aufzuklären“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery. Die zweifelsfreie Feststellung des IHA sei nicht nur zwingende Voraussetzung für eine mögliche Organ- oder Gewebespende, sondern auch unabhängig davon für die gesamte Intensivmedizin unverzichtbar.
„Die richtlinienkonforme Diagnose des IHA ist sicher. Es ist kein Fall bekannt, bei dem trotz korrekter Anwendung der BÄK-Richtlinie die Feststellung des IHA unzutreffend gewesen wäre“, fasste der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats, Prof. Dr. Peter C. Scriba, ein wichtiges Ergebnis der von einem Arbeitskreis unter der Federführung von Prof. Dr. Stephan Brandt, Charité-Universitätsmedizin Berlin, erstellten Expertise zusammen. Darin erläutern die Autoren, dass sich alle Zustände nur verminderter und alle Zustände nur vorübergehend fehlender Hirnfunktion durch richtliniengemäßes diagnostisches Vorgehen eindeutig vom IHA unterscheiden lassen. Die bei allen Menschen gleichen biologischen Gegebenheiten bedingten die Bedeutung des IHA als sicheres Todeszeichen. „Mit dem IHA fehlen die mit dem Gehirn verbundenen Regelungskreise sowie die körperliche Grundlage für das Bewusstsein und die Personalität; sowohl die Spontanität der anderen Organfunktionen als auch deren Integration zur Einheit des Menschen als Lebewesen ist unmöglich geworden“, heißt es in der Übersichtsarbeit.
Um den Text auch einer internationalen Leserschaft zugänglich zu machen, wird er als deutschsprachiger sowie anschließend als englischsprachiger wissenschaftlicher Fachartikel publiziert. Die Veröffentlichung wird durch eine Erklärung der Bundesärztekammer zur Bedeutung des IHA als sicheres Todeszeichen im Deutschen Ärzteblatt begleitet.
Literatur
- Übersichtsarbeit: Bedeutung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls als sicheres Todeszeichen
(Deutsches Ärzteblatt | Jg. 115 | Heft 41 | 12. Oktober 2018, S. 675) - Erklärung zur Bedeutung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls als sicheres Todeszeichen
(Deutsches Ärzteblatt | Jg. 115 | Heft 41 | 12. Oktober 2018, S. A 1836) - Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, Vierte Fortschreibung [PDF]
Quelle: Bundesärztekammer, 11.10.2018 (tB).